« zurück zur Suche
Urteil Gebührenstreitwert der Feststellungsklage zum Fortbestand
Schlagworte
Gebührenstreitwert der Feststellungsklage zum Fortbestand
Leitsätze
1. Vom Mieter erhobenen Feststellungsklagen, die sich auf die Feststellung des Fortbestandes des Mietverhältnisses richten, ist der Jahreswert der vereinbarten (Netto-) Miete für die Bemessung des Gebührenstreitwertes zugrunde zu legen; ein Feststellungsabschlag ist nicht vorzunehmen, unabhängig davon, ob die Klage als positive oder negative Feststellungsklage formuliert ist.
2. Betrifft die Feststellungsklage mehrere Kündigungen, erhöht dies den Gebührenstreitwert nicht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat