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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 636)

  1. 6 U 92/12 - Räum- und Streupflicht; abstumpfende Mittel; Hobelspäne
    Leitsatz: Der für eine Verkehrsfläche Räum- und Streupflichtige genügt seiner Pflicht nicht dadurch, dass er die eis- und schneeglatte Fläche mit Hobelspänen bestreut. Hobelspäne entfalten keine nennenswerte abstumpfende Wirkung.
    OLG Hamm
    24.11.2014
  2. 63 S 80/14 - Wiederholt unpünktliche Mietzahlung und erneute Pflichtverletzung nach Abmahnung, Kündigungsgrund nur bei Erheblichkeit
    Leitsatz: 1. Wiederholte unpünktliche Mietzahlung kann den Vermieter zur Kündigung berechtigen, wenn trotz Abmahnung der Mieter (nur einmal) unpünktlich zahlt (Anschluss an BGH, GE 2006, 508).2. Bei einem unerheblichen erneuten Pflichtverstoß ist eine Kündigung dagegen nicht gerechtfertigt. Dabei ist auch das Mietzahlungsverhalten vor und nach der Kündigung zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    21.11.2014
  3. V ZR 32/14 - Sachenrechtsbereinigungsanspruch; Verjährung; Fristbeginn; Besitzrecht; Erlöschen; Löschung des Besitzrechtsvermerks
    Leitsatz: 1. Der Bereinigungsanspruch des Nutzers nach § 32 Satz 1, § 61 Abs. 1 SachenRBerG verjährt entsprechend § 196 BGB in zehn Jahren. Die Frist beginnt nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB mit dem 1. Januar 2002. 2. Das Besitzrecht nach Art. 233 § 2 a EGBGB erlischt, wenn der Bereinigungsanspruch des Nutzers verjährt ist und der Grundstückseigentümer die Einrede der Verjährung erhebt. 3. Nach Verjährung des Bereinigungsanspruchs kann der Grundstückseigentümer von dem Nutzer in entsprechender Anwendung von § 886 BGB die Löschung des Besitzrechtsvermerks nach Art. 233 § 2 c Abs. 2 EGBGB verlangen.
    BGH
    21.11.2014
  4. VG 1 L 299.14 - Verpflichtung zur Straßenreinigung und Winterdienst ohne Rücksicht auf das Lebensalter des Anliegers
    Leitsatz: 1. Die Verpflichtung zur Straßenreinigung knüpft ohne Rücksicht auf das Lebensalter des Anliegers (hier: 95 Jahre) an die Stellung als Anliegerin an; auch für Anlieger in hohem Lebensalter besteht deshalb nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz eine - allerdings nicht höchstpersönlich zu erfüllende - Verpflichtung zur Straßenreinigung. 2. Dass ein zu reinigender Fußweg („Trampelpfad") überwuchert ist, lässt die Verpflichtung zu Beseitigung von auf dem Weg befindlichen Abfällen oder Laub sowie zur Beräumung von Schnee in einer Mindestbreite von 1 m für den Fußgängerverkehr nicht entfallen, weil für keine dieser Verpflichtungen eine „Rodung" des Weges erforderlich ist.
    VG Berlin
    20.11.2014
  5. III ZR 494/13 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Amtshaftung; Schadensersatz; Unterlassungsanspruch; Wiederherstellung früherer Eigentumsrechte
    Leitsatz: In den Schutzbereich der nach § 1 Abs. 2 GVO bestehenden, der Sicherung des Unterlassungsanspruchs nach § 3 Abs. 3 VermG dienenden Amtspflicht, eine Grundstücksverkehrsgenehmigung (nur) unter den dort näher bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, ist nur der materiell restitutionsberechtigte Antragsteller einbezogen.
    BGH
    20.11.2014
  6. BVerwG 5 C 39.13 - Bescheidungsklage; Rechtsschutzinteresse; Spruchreife; Singularentschädigung; Bruchteilseigentum; Betriebsgrundstück; Bemessungsgrundlage; Einheitswert; Reinvermögensermittlung; Unternehmensanteilsentschädigung; Unternehmensentschädigung; grundstücksbezogene Entschädigung; Bankhaus; Kapitalanteil; offene Handelsgesellschaft; Verfahrensbeschleunigung; Pauschalierung; Verwaltungsvollzug; Wiederaufnahmegründe; Korrektur; Doppelentschädigung; Zweckverfehlung; non liquet
    Leitsatz: In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Betriebsgrundstück in dem vor der Schädigung zuletzt festgestellten Einheitswert für ein Unternehmen im Sinne des § 2 Satz 4 NS-VEntschG berücksichtigt wird. Anders liegt es, wenn es sich im Einzelfall aufgrund gewichtiger Anhaltspunkte gleichsam aufdrängt, dass das Grundstück bei der Ermittlung des Einheitswertes außer Betracht gelassen wurde und dieser infolgedessen seinem Anspruch, den Wert des Unternehmens in seiner Gesamtheit abzubilden, offensichtlich nicht gerecht wird.
    BVerwG
    20.11.2014
  7. L 15 VU 1/10 - Beschädigtenversorgung, Rehabilitierungsgrund
    Leitsatz: Schädigendes Ereignis gemäß § 3 Abs. 1 VwRehaG ist ausschließlich die konkrete Maßnahme, die wegen ihrer Rechtsstaatswidrigkeit gemäß § 1 VwRehaG aufgehoben worden ist. Eine Erweiterung des Rehabilitierungsgrundes durch die Versorgungsverwaltung oder die Gerichte kommt nicht in Betracht.
    LSG Bayern
    19.11.2014
  8. 9 C 303/13 - Selbsthilfe des Vermieters zur Räumung eines nicht zugewiesenen Mieterkellers
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist berechtigt, im Wege der Selbsthilfe einen nicht gekennzeichneten und keinem Mieter zugewiesenen Keller zu öffnen und auszuräumen. 2. Eine Obhutspflicht für die ausgeräumten Sachen und eine verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht besteht dann nicht, wenn vorher der Keller vom Mieter im Wege verbotener Eigenmacht in Besitz genommen worden war (Abgrenzung zu BGH - VIII ZR 45/09 - GE 2010, 1189). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    19.11.2014
  9. VIII ZR 191/13 - Instandsetzungsanspruch des Mieters nach fahrlässiger Brandstiftung bei vom Mieter (anteilig) getragenen Prämien für die Wohngebäudeversicherung; Pflicht des Vermieters zur Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung; Prämienerhöhung
    Leitsatz: a) Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die mietvertragliche Pflicht, wegen des Brandschadens nicht den Mieter, sondern die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Zudem hat der Vermieter in einem solchen Fall aufgrund seiner Pflicht zur Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) den Brandschaden grundsätzlich auch dann zu beseitigen, wenn er von einer Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung absieht (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 3. November 2004 - VIII ZR 28/04, NJW-RR 2005, 381 unter II 3; vom 10. November 2006 - V ZR 62/06, NJW 2007, 292 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - VIII ZR 48/13, GE 2014, 661 Rn. 5). b) Zur Frage des erledigenden Ereignisses bei der Beseitigung eines Mangels der Mietsache zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil (Anschluss an und Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83, BGHZ 94, 268, 274 [zur Auskunftserteilung]).
    BGH
    19.11.2014
  10. XII ZB 522/14 - Berufungsanträge; Stufenklage
    Leitsatz: a) Berufungsanträge sind gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO hinreichend bestimmt, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 134/13 - FamRZ 2014, 1443). b) Ein unbezifferter Antrag kann grundsätzlich auch in der Berufungsinstanz gestellt werden (im Anschluss an BGH Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 164/73 - WM 1974, 1162). c) Die prozessuale Selbständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurteil zu befinden ist. Nach rechtskräftigem Erlass eines Auskunftsurteils kann das Verfahren nur auf Parteiantrag fortgesetzt werden (im Anschluss an BGH Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 168/11 - FamRZ 2012, 1296).
    BGH
    19.11.2014