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Urteil Räum- und Streupflicht
Schlagworte
Räum- und Streupflicht; abstumpfende Mittel; Hobelspäne
Leitsatz
Der für eine Verkehrsfläche Räum- und Streupflichtige genügt seiner Pflicht nicht dadurch, dass er die eis- und schneeglatte Fläche mit Hobelspänen bestreut. Hobelspäne entfalten keine nennenswerte abstumpfende Wirkung.
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