Urteil Bescheidungsklage
Schlagworte
Bescheidungsklage; Rechtsschutzinteresse; Spruchreife; Singularentschädigung; Bruchteilseigentum; Betriebsgrundstück; Bemessungsgrundlage; Einheitswert; Reinvermögensermittlung; Unternehmensanteilsentschädigung; Unternehmensentschädigung; grundstücksbezogene Entschädigung; Bankhaus; Kapitalanteil; offene Handelsgesellschaft; Verfahrensbeschleunigung; Pauschalierung; Verwaltungsvollzug; Wiederaufnahmegründe; Korrektur; Doppelentschädigung; Zweckverfehlung; non liquet
Leitsatz
In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Betriebsgrundstück in dem vor der Schädigung zuletzt festgestellten Einheitswert für ein Unternehmen im Sinne des § 2 Satz 4 NS-VEntschG berücksichtigt wird. Anders liegt es, wenn es sich im Einzelfall aufgrund gewichtiger Anhaltspunkte gleichsam aufdrängt, dass das Grundstück bei der Ermittlung des Einheitswertes außer Betracht gelassen wurde und dieser infolgedessen seinem Anspruch, den Wert des Unternehmens in seiner Gesamtheit abzubilden, offensichtlich nicht gerecht wird.
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