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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 636)
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1 U 61/14 - Wucherischer Grundstückserwerb durch beauftragten MaklerLeitsatz: Erwirbt ein Makler das ihm von einem in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Grundstückseigentümer zur Vermittlung angeratene Objekt selbst zu einem Preis für weniger als die Hälfte des Verkehrswertes, ist der Kaufvertrag wegen Wuchers nichtig. (Leitsatz der Redaktion)OLG Oldenburg02.10.2014
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12 U 46/14 - Keine Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde bei MischmietverhältnissenLeitsatz: 1. Die Räumungsvollstreckung für Wohnraum aus einer notariellen Urkunde ist unzulässig, auch wenn bei einem Mischmietverhältnis die gewerbliche Nutzung überwiegt. 2. Im Rahmen des Vollstreckungsrechts ist die Schwerpunkttheorie nicht anwendbar. (Leitsätze der Redaktion)OLG Oldenburg22.07.2014
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2 Ws (Reh) 4/14 - DDR-Haftbefehl, Verdunkelungsgefahr, Verletzung der Preisbestimmungen, gewerbebezogene MaßnahmenLeitsatz: 1. In der DDR erfolgte Verurteilungen wegen Steuerstraftaten dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht vollstreckt werden. Dies führt aber nicht generell zur Rechtsstaatswidrigkeit der im Hinblick auf derartige Verstöße von den Organen der DDR geführten Verfahren; sie machen eine Einzelfallprüfung nicht entbehrlich (Anschluss an OLG Brandenburg, VIZ 1996, 486).2. Zur Rechtsstaatswidrigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft.3. Weder die Überführung eines Betriebes in Volkseigentum noch der Entzug einer Gewerbeerlaubnis oder die Versagung der Wiedererlangung einer Gewerbeerlaubnis beruhen auf gerichtlichen Entscheidungen oder strafrechtlichen Maßnahmen. Sie können im strafrechtlichen Verfahren nicht angegriffen werden. (Leitsätze der Redaktion)OLG Naumburg21.05.2014
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2 Ws (Reh) 22/14 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Kinderheim; Spezialheim; Heimerziehung; sachfremder Zweck; TriebhaftigkeitLeitsatz: Die Einweisung in ein Kinderheim diente sachfremden Zwecken, wenn sie mit dem Ziel erfolgt ist, die „sexuelle Triebhaftigkeit" der Betroffenen zu bekämpfen und ihr „Verhältnis zum anderen Geschlecht zu verbessern", wenn die Annahme der „sexuellen Triebhaftigkeit" ihrerseits auf einem den Behörden bekannten sexuellen Missbrauch der Betroffenen beruht.OLG Naumburg29.10.2014
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2 Ws (Reh) 23/14 - Freiheitsstrafe; Rehabilitierungsverfahren; Verurteilung; rechtsstaatswidrige MaßnahmeLeitsatz: Eine Verurteilung nach § 249 Abs. 1 StGB/DDR ist trotz des Bestehens sozialpolitisch unerwünschter Folgen, hier Schulden, rechtsstaatswidrig, wenn die Schulden aus einer rechtsstaatswidrigen Maßnahme resultieren.OLG Naumburg10.10.2014
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2 Ws (Reh) 25/14 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Härte wegen HaftbedingungenLeitsatz: Eine besondere Härte im Sinne des § 19 StrRehaG kann angenommen werden, wenn der Betroffene aufgrund der Haftbedingungen gesundheitlich derart geschädigt wurde, dass ein weiterer Verbleib in Haft nicht verantwortet werden konnte und der Strafrest deshalb kurz vor Ablauf der 180 Tage (hier 13 Tage) zur Bewährung ausgesetzt wurde.OLG Naumburg29.10.2014
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2 Ws (Reh) 31/14 - Kinderheim: Kombinat der Sonderheime; Freiheitsentziehung; Leben unter haftähnlichen Bedingungen; Unterbringungsbedingungen im Heim; grobes Missverhältnis zwischen Einweisungsanlass und Folgen der Einweisung; sachfremde ZweckeLeitsatz: 1. Ziel von Unterbringungen in Kinderheimen in der DDR war es, die Persönlichkeit der Kinder zu zerstören und sie durch brutale Unterdrückung und Misshandlung zu willenlosen Befehlsempfängern zu machen. Dies geschah durch systematische Entrechtung, planmäßige Begehung von Straftaten und Erniedrigung. Unter den Verhältnissen in den Heimen hatten alle Kinder zu leiden. Die zahllosen Übergriffe gegen die Kinder gehen nicht auf persönliches Fehlverhalten einzelner Erzieher zurück, sondern hatten System. 2. War die Unterbringung in einem DDR-Kinderheim geprägt vom Entzug jeglicher Privatsphäre, von dem vollständigen Entzug der Möglichkeit zu kindlichem Spiel, von Prügel- und Arreststrafen für kindgerechtes Verhalten, systematischer Bestrafung adäquater psychischer Reaktionen des Kindes auf die unhaltbaren Umstände, Abrichtung zu unbedingtem Gehorsam, konsequenter Maßregelung selbständigen Denkens, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka ohne medizinische Indikation, und waren diese Zustände der Jugendhilfe bekannt, steht die Einweisung in einem groben Missverhältnis zu dem zugrunde liegenden Anlass. (Leitsätze der Redaktion)OLG Naumburg09.12.2014
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2 Ws (Reh) 12/14 - Rehabilitierung bei Anordnung der Vollstreckung wegen Verstoßes gegen unzulässige BewährungsauflageLeitsatz: Es ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, im Rahmen von Bewährungsauflagen die Verurteilte zu verpflichten, sich an einen bestimmten Arbeitsplatz zu binden. Wird im Hinblick auf einen Verstoß gegen diese Auflage die Vollstreckung angeordnet, verstößt diese ihrerseits gegen rechtsstaatliche Grundsätze und führt zur Rehabilitierung der Betroffenen.OLG Naumburg23.04.2014
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6 U 2619/13 - Urheberrechtwahrung durch GEMA; Keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung bei Signalverteilung im Wohngebäude einer WohnungseigentümergemeinschaftLeitsatz: Die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterübertragung der über eine Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen 343 Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer des Objekts stellt keine öffentliche Wiedergabe dar, sondern ist als Verbesserung des Empfangs der Wohnungseigentümer des Wohnhochhauses zu qualifizieren. (Leitsatz der Redaktion)OLG München11.09.2014
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12 U 168/13 - Selbsthilferecht für Entfernung von Baumwurzeln vom Nachbargrundstück; nicht immer Beeinträchtigung durch herüberhängende Zweige; Beeinträchtigung der Standsicherheit durch WurzelbeschnittLeitsatz: 1. Der Eigentümer darf die vom Nachbargrundstück eingedrungenen Baumwurzeln abschneiden, wenn dadurch die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird. 2. Auch die strengere Anforderung nach § 24 NRG BW (Selbsthilferecht nur bei wesentlicher Beeinträchtigung) ist erfüllt, wenn wegen der Durchwurzelung ein Nutzgarten nicht angelegt werden kann. 3. Die Wurzeln dürfen auch dann abgeschnitten werden, wenn dadurch die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigt und deren Fällung notwendig wird. 4. Eine Beeinträchtigung durch überhängende Zweige liegt nicht vor, wenn die Beschattung durch die Bäume, deren Entfernung nicht verlangt werden kann, verursacht wird und ein übermäßiger Nadelbefall (gerade durch diese Zweige) mit der Notwendigkeit einer häufigen Reinigung der Dachrinne nicht dargelegt ist. (Leitsätze der Redaktion)OLG Karlsruhe27.05.2014