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Urteil Freiheitsstrafe
Schlagworte
Freiheitsstrafe; Rehabilitierungsverfahren; Verurteilung; rechtsstaatswidrige Maßnahme
Leitsatz
Eine Verurteilung nach § 249 Abs. 1 StGB/DDR ist trotz des Bestehens sozialpolitisch unerwünschter Folgen, hier Schulden, rechtsstaatswidrig, wenn die Schulden aus einer rechtsstaatswidrigen Maßnahme resultieren.
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