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Suchergebnis Urteilssuche (421 - 430 von 636)

  1. 63 S 575/12 - Bereicherungsansprüche gegen Vermieter wegen Schönheitsreparaturen; kein Aufwendungsersatz für eingebrachte Pflanzen und Garteneinrichtung
    Leitsatz: 1. Führt der Mieter im laufenden Mietverhältnis Schönheitsreparaturen durch, zu denen der Vermieter verpflichtet wäre, entsteht für den Mieter kein Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter, weil die Schönheitsreparaturen nicht ihm, sondern dem Mieter zugute kommen. Der Mieter kann Aufwendungsersatz dann nicht verlangen, wenn er den Vermieter nicht in Verzug gesetzt hat. 2. Ist dem Mieter erlaubt, die Mietsache nach dessen individuellen Wünschen zu verändern (hier: Einbringen von Pflanzen und Garteneinrichtung), verpflichtet dies den Vermieter i.d.R. nicht zum Aufwendungsersatz. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    07.03.2014
  2. 67 S 425/13 - Barkaution; insolvenzsichere Anlage; Erwerberhaftung; Treu und Glauben
    Leitsatz: Die Geltendmachung eines Anspruchs auf insolvenzsichere Anlage einer Barkaution durch den Mieter ist gegenüber dem Erwerber treuwidrig, wenn der Mieter gegenüber dem ursprünglichen Vermieter mit die Kautionssumme übersteigenden Mietzinszahlungen in Zahlungsverzug ist, unabhängig davon, ob der ursprüngliche Vermieter vor Eigentumsübergang die Aufrechnung erklärt oder die Barkaution anderweitig verwertet hat. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Berlin
    06.03.2014
  3. 65 S 406/13 - Fristgerechte Kündigung und nachträgliche Zahlung
    Leitsatz: Die Berufung auf eine fristgerechte Kündigung wegen nicht gezahlter Mieten und Betriebskostennachforderungen ist jedenfalls dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Mieter trotz Mahnung über einen längeren Zeitraum mit den Betriebskostennachforderungen in Verzug war. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    05.03.2014
  4. 65 S 481/12 - Mieterhöhungsverlangen bei Bruttomiete; einfaches Bestreiten einer Betriebskostenabrechnung; Belegeinsicht; Einwand eines Vorwegabzugs für Gewerbeeinheiten; Wohnwertmerkmal „Wohnküche” verlangt nur Mindestfläche von 14 m2
    Leitsatz: 1. Bei einem Verlangen zur Erhöhung einer Bruttokaltmiete muss der Vermieter den in der Miete enthaltenen Betriebskostenteil anhand der letzten Betriebskostenaufstellung darlegen; dabei ist die Betriebskostenrechtsprechung des BGH zugrunde zu legen. Setzt der Vortrag des Vermieters den Mieter in die Lage, die sachliche Berechtigung der Betriebskostenaufstellung zu überprüfen, muss der Mieter - gegebenenfalls nach Belegeinsicht - konkret bestreiten und darf sich nicht auf einfaches Bestreiten zurückziehen. 2. Zum Wohnwertmerkmal „Wohnküche" kommt es lediglich darauf an, dass ein separater Raum von mindestens 14 m² Grundfläche vorhanden ist, nicht hingegen, ob es weitere Ausstattungsmerkmale in der Küche gibt. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    05.03.2014
  5. 63 S 81/12 - Mieterhöhungsverlangen; Berücksichtigung der Wohnflächenabweichung von mehr als 10 %; einfacher Mietspiegel als Indiz für ortsübliche Vergleichsmiete
    Leitsatz: 1. Ein einfacher Mietspiegel stellt ein Indiz dafür dar, dass die dort angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben, und ist daher als Schätzungsgrundlage geeignet. 2. Einer mehr als 10 %igen Flächenabweichung wird bei der Mieterhöhung nach§ 558 BGB bereits dadurch hinreichend zugunsten des Mieters Rechnung getragen, dass der nach dem Mietspiegel ermittelte Quadratmeterpreis nur mit der geringeren Wohnfläche multipliziert wird. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    04.03.2014
  6. 63 S 574/12 - Duldung des Einbaus einer Balkontür von der Küche aus; Ausstattung mit Balkon als allgemein üblicher Zustand der Baualtersklasse 1919-1949
    Leitsatz: 1. Die Nutzung eines Balkons ist auch in einer Erdgeschosswohnung mit vereinbarter Gartennutzungsmöglichkeit eine Modernisierung. 2. In Berlin sind mehr als 2/3 der Wohnungen der Baualtersklasse 1919 bis 1949 mit einem Balkon ausgestattet. 3. Der Einbau einer Balkontür von der Küche aus ist keine unzumutbare Härte, auch wenn die Stellmöglichkeiten für Tische und Stühle eingeschränkt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    28.02.2014
  7. 55 S 150/12 - Verfristung der Anfechtungsklage, Pkw-Stellplatzregelung, Datumsangabe in Klageschrift, Anforderungen an die Jahresabrechnung, Plausibilitätsprüfung durch unkundigen Eigentümer
    Leitsatz: 1. Die Anfechtungsklage ist verfristet, wenn weder das Datum der angefochtenen Eigentümerbeschlüsse angegeben noch ein Protokoll der Eigentümerversammlung beigefügt wird. 2. Bei einer Pkw-Stellplatzregelung haben die Wohnungseigentümer ein weites Ermessen. Eine Nummerierung der Stellplätze und eine zeitlich beschränkte Zuweisung sind nicht in jedem Fall notwendig. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    28.02.2014
  8. 67 S 476/13 - Minderungsanspruch wegen Baulärms; Baulückenrechtsprechung; stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung
    Leitsatz: Gewährleistungsansprüche des Mieters wegen von einem Nachbargrundstück ausgehender Bauimmissionen sind grundsätzlich nicht durch eine stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung der Mietvertragsparteien ausgeschlossen. Auf den baulichen Zustand des Nachbargrundstücks zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses kommt es dabei bereits grundsätzlich nicht an, sofern die Immissionen nicht bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses erkennbar auf die Mietsache einwirken. Dies gilt unabhängig von der Lage der Mietsache und damit auch für in großstädtischen Innenstadtlagen befindliche Mieträume. Macht sich der Mieter bei Mietvertragsschluss keine oder fehlerhafte Vorstellungen über die Entwicklung seines Wohnumfeldes, ist er bei später auftretenden baubedingten Umfeldmängeln nicht gemäß § 536 b Satz 2 wegen grob fahrlässiger Mangelunkenntnis mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. (Nichtamtliche Leitsätze)
    LG Berlin
    27.02.2014
  9. 63 T 18/14 - Sicherungsanordnung nach Mietrechtsänderungsgesetz
    Leitsatz: 1. Für den Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 283 a ZPO kann die Prüfung der Frage, ob die Klage hohe Aussicht auf Erfolg hat, bei Streit über mögliche Gegenrechte des Mieters jedenfalls nicht vor dem weitestgehenden Abschluss einer Beweisaufnahme über die gerügten Mängel erfolgen. 2. Das allgemeine Prozessrisiko eines Gläubigers, die geltend gemachte Forderung nicht realisieren zu können, reicht als Sicherungsinteresse (§ 283 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) nicht aus, ebenso wenig genügt zur Darlegung besonderer Nachteile für den Vermieter die mögliche Vollstreckungsvereitelung oder -Erschwerung, sondern es muss die durch den Fortgang des Prozesses sich verschlechternde Leistungsfähigkeit des Vermieters hinzutreten. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    21.02.2014
  10. 55 S 365/12 - Keine Verwalterentlastung bei Untätigkeit
    Leitsatz: 1. Die Entlastung ist schon dann ordnungswidrig, wenn der Verwalter die zur Sanierung erforderlichen Tätigkeiten nicht entfaltet hat. 2. Die Teilanfechtung eines Eigentümerbeschlusses kann in zweiter Instanz erweitert werden, wenn sie auf die der Entscheidung ohnehin zugrunde zu legenden Tatsachen gestützt wird. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    21.02.2014