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Urteil Keine Verwalterentlastung bei Untätigkeit
Schlagworte
Keine Verwalterentlastung bei Untätigkeit
Leitsätze
1. Die Entlastung ist schon dann ordnungswidrig, wenn der Verwalter die zur Sanierung erforderlichen Tätigkeiten nicht entfaltet hat.
2. Die Teilanfechtung eines Eigentümerbeschlusses kann in zweiter Instanz erweitert werden, wenn sie auf die der Entscheidung ohnehin zugrunde zu legenden Tatsachen gestützt wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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