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Urteil Fristgerechte Kündigung und nachträgliche Zahlung
Schlagworte
Fristgerechte Kündigung und nachträgliche Zahlung
Leitsatz
Die Berufung auf eine fristgerechte Kündigung wegen nicht gezahlter Mieten und Betriebskostennachforderungen ist jedenfalls dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Mieter trotz Mahnung über einen längeren Zeitraum mit den Betriebskostennachforderungen in Verzug war.
(Leitsatz der Redaktion)
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