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Urteil Barkaution
Schlagworte
Barkaution; insolvenzsichere Anlage; Erwerberhaftung; Treu und Glauben
Leitsatz
Die Geltendmachung eines Anspruchs auf insolvenzsichere Anlage einer Barkaution durch den Mieter ist gegenüber dem Erwerber treuwidrig, wenn der Mieter gegenüber dem ursprünglichen Vermieter mit die Kautionssumme übersteigenden Mietzinszahlungen in Zahlungsverzug ist, unabhängig davon, ob der ursprüngliche Vermieter vor Eigentumsübergang die Aufrechnung erklärt oder die Barkaution anderweitig verwertet hat.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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