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  1. 2 SO 182/12 - Rückübertragungsverfahren; Entschädigung für überlange Verfahrensdauer; Altverfahren; unbezifferter Leistungsantrag
    Leitsatz: 1. Der auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bzw. nach § 198 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 GVG gerichtete Leistungsantrag ist unzulässig, wenn er unbeziffert ist und weder der Klageantrag selbst noch die Klagebegründung die ungefähre Größenordnung des geltend gemachten Anspruchs oder zumindest den begehrten Mindestbetrag angibt. 2. Die Bestimmungen über eine Entschädigung nach den §§ 198 ff. GVG finden nach Art. 23 Satz 1 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren keine Anwendung auf ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über einen Restitutionsanspruch, das bei Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Dezember 2011 länger als sechs Monate abgeschlossen war. Die Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK beginnt bei Verfahren, für die eine überlange Verfahrensdauer geltend gemacht wird, spätestens mit der Zustellung der den fachgerichtlichen Rechtszug abschließenden Entscheidung. 3. Zur Feststellung der unangemessenen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Einzelfall. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Thüringen
    22.01.2014
  2. 3 O 75/14 - Beschwerdeausschluss für Streitwertfestsetzung
    Leitsatz: Der Beschwerdeausschluss nach § 37 Abs. 2 VermG gilt auch für die Streitwertfestsetzung; aus § 1 Abs. 5 GKG folgt nichts Abweichendes. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    12.08.2014
  3. 4 OA 58/14 - Gegenstandswert bei Klagen auf Gewährung einer Opferrente nach § 17 a StrRehaG
    Leitsatz: Der Gegenstandswert ist bei Klagen auf Gewährung einer besonderen Zuwendung nach § 17 a StrRehaG mit dem dreifachen Jahresbetrag der begehrten Leistung zu bemessen.
    OVG Lüneburg
    11.03.2014
  4. 4 LA 217/12 - Häftlingshilfebescheinigung; Rücknahme; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; IM; Inoffizieller Mitarbeiter; MfS; Unwürdigkeitsgrund; Verstoß gegen den Grundsatz der Menschlichkeit; Freiwilligkeit
    Leitsatz: 1. Der die Rücknahme der Häftlingshilfebescheinigung rechtfertigende Verstoß gegen den Grundsatz der Menschlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG setzt in subjektiver Hinsicht ein zurechenbares, vorwerfbares Verhalten voraus; die Freiwilligkeit ist zu verneinen, wenn die Spitzeltätigkeit unter Zwang aufgenommen und fortgeführt worden ist, wobei die Zwangsanwendung auch in der Ausnutzung einer psychischen und sozialen Notlage liegen kann. 2. Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann nur dann ausgegangen werden, wenn er für den Betroffenen unerträglich war, d. h. wenn von ihm auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet oder verlangt werden konnte, sich der angetragenen Mitarbeit zu widersetzen oder zu entziehen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    OVG Lüneburg
    10.02.2014
  5. OVG 11 M 7.13 - Altlastenfreistellung; Bezeichnung des Investitionsvorhabens; Einhaltung der Antragsfrist; Festhalten am Vorhaben
    Leitsatz: 1. Der Antrag auf Altlastenfreistellung konnte nur dann Erfolg haben, wenn innerhalb der Frist bis zum 29. März 1992 ein Investitionsvorhaben hinreichend bezeichnet worden war. 2. War dieses Vorhaben im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde bereits aufgegeben, war es nicht ermessensfehlerhaft, den Freistellungsantrag abzulehnen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin‑Brandenburg
    15.09.2014
  6. OVG 11 L 30.14 - Streitwertbeschwerde; Klage auf Ausgleichsleistungen in noch zu benennender Höhe; Angabe vorläufigen Streitwerts in der Klageschrift; Rechtsmittelausschluss
    Leitsatz: 1. Der in der Klageschrift vorläufig angegebene Streitwert (hier: für Anspruch auf Ausgleichsleistungen) ist nach § 52 Abs. 1 GKG für die Gerichtsgebühren maßgebend; der geringere Auffangstreitwert von 5.000 € ist gemäß § 52 Abs. 2 GKG nur dann anzunehmen, wenn der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte bietet. 2. Ob eine Streitwertfestsetzung nach § 37 Abs. 2 VermG bereits unstatthaft ist, oder ob diese die Beschwerde ausschließende Vorschrift nach § 1 Abs. 5 GKG in der Fassung des 2. KostRModG vom 23. Juli 2013 (BGBl. I Seite 2586) durch die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes verdrängt wird, bleibt offen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    12.08.2014
  7. 10 N 47.14 - Einfügen einer Werbeanlage in die nähere Umgebung; faktische Baugrenze; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Baugenehmigung
    Leitsatz: 1. Mit dem Begriff der zu überbauenden Grundstücksfläche nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage und ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung gemeint; anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung können aus der jeweils überbauten Grundstücksfläche und der räumlichen Lage der baulichen Anlagen Merkmale abgelesen werden, aus denen eine faktische Baugrenze feststellbar ist, die Gebäude und Gebäudeteile oder andere Hauptnutzungen (Hauptanlagen) nicht überschreiten dürfen. 2. Eine Werbeanlage der Außenwerbung, welche eine bauliche Anlage ist und Fremdwerbung zum Gegenstand hat, stellt bauplanerisch eine eigenständige Hauptnutzung dar. 3. Annahme einer faktischen vorderen Baugrenze. 4. Die Feststellung einer faktischen Baugrenze mit davorliegender nicht überbaubarer Grundstücksfläche hat nicht zur Folge, dass Letztere eine Frei- oder gar Grünfläche sein muss. Sie darf lediglich nicht mit Gebäuden oder Gebäudeteilen und anderen Hauptnutzungen bebaut sein. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    18.12.2014
  8. OVG 10 S 10.14 - Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag, Sanierungsausgleichsabgabe, Sanierungsabgabe, Beschwerde, Anlegung eines objektiven Maßstabs, vorläufiger Rechtsschutz
    Leitsatz: 1. Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Heranziehungsbescheid zur Zahlung der Sanierungsausgleichsabgabe.2. Die sanierungsbedingte Erhöhung des Bodenwerts liegt durch die Gesamtheit der Einzelmaßnahmen vor, die durch den Oberbegriff der Sanierung zusammengefasst werden.3. Auch wenn Einzelmaßnahmen wie die Errichtung von Spielplätzen und deren derzeitige Unterhaltung nicht ordnungsgemäß erfolgt und diese Einrichtungen auch bestimmungswidrig zu anderen Zwecken als zum Spiel der Kinder genutzt werden, wird dadurch die Erreichung des Sanierungsziels der Herstellung neuer Grün- und Freiflächen sowie Kinderspielplätze nicht ernsthaft in Zweifel gezogen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    18.12.2014
  9. OVG 10 S 13.12 - Vorläufiger Rechtsschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben; Bindungswirkung eines Vorbescheides im Verhältnis zu Dritten; Einfügen in die nähere Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme; Schutz der Umgebung von Denkmalbereichen; wesentliche Beeinträchtigung eines Denkmalbereiches durch ein Bauvorhaben
    Leitsatz: 1. War ein planungsrechtlicher Vorbescheid zum Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung einem Dritten gegenüber noch nicht bestandskräftig, so kann dieser die Baugenehmigung uneingeschränkt anfechten. Das Schicksal des Vorbescheids ist dann wegen der Zweitregelung des Inhalts in der Baugenehmigung für die Rechtstellung des Dritten ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - BVerwG 4 C 14.85 - NVwZ 1989, 863, juris Rn. 15). 2. Dem zur Rücksichtnahme verpflichteten Bauherrn, der in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals eine bauliche Anlage errichten will, ist nach dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme nach Lage der Dinge ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme in Hinblick auf die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals zuzumuten.
    OVG Berlin-Brandenburg
    11.03.2014
  10. 1 Ws Reha 6/14 - Einweisung eines Kindes in psychiatrisches Krankenhaus, sachfremder Zweck, Fehlen der Einweisungsvoraussetzungen, Fehlen einer gerichtlichen Entscheidung
    Leitsatz: 1. Die Einweisung eines 18 Monate alten Betroffenen in die Psychiatrie, dessen Mutter als „schwachsinnig“ angesehen wurde, der aber selbst als internistisch und neurologisch gesund galt, diente sachfremden Zwecken, wenn keine sachlichen Gründe für die Unterbringung erkennbar sind.2. Die dauerhafte psychiatrische Unterbringung eines Minderjährigen ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten oder gerichtliche Entscheidung ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Thüringen
    15.12.2014