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  1. I-24 U 59/15 - Kündigung des Mieters nach Blockade der Grundstückszufahrt durch den Vermieter, Selbsthilferecht
    Leitsatz: Der Mieter kann ein befristetes Mietverhältnis über Gewerberäume nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter veranlasst, dass die einzige Zufahrt zum Mietobjekt durch einen Lkw mehrere Wochen lang blockiert wird.
    OLG Düsseldorf
    08.03.2016
  2. I-10 U 120/14 - Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung im Gewerbeverhältnis; Schornsteinfegerkosten; Abrechnungsprinzip; Beweislast bei Funkablesung; Belegeinsicht bei Großvermieter
    Leitsatz: 1. Zu den Fälligkeitsanforderungen einer Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis. 2. Zur Abrechnung der Kosten des „Kaminfegers" nach dem Abflussprinzip. 3. Zum Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 3 HeizKV. 4. Zur Beweislast des Vermieters für die Höhe der mit dem Mieter abgerechneten Verbrauchseinheiten bei per Funk übermittelten Daten der Heizkostenverteiler. 5. Zur Frage, ob ein bundesweit tätiger Großmieter mit ca. 2.000 Verkaufsstellen sich ernsthaft auf eine Unzumutbarkeit der Einsichtnahme durch seinen „zuständigen Mitarbeiter" berufen kann.
    OLG Düsseldorf
    11.12.2014
  3. 8 U 77/13 - Rückforderung ohne Vorbehalt gezahlter Miete
    Leitsatz: § 814 BGB setzt die positive Kenntnis des Leistenden davon voraus, dass er im Leistungszeitpunkt nichts schuldet. Verwendet der Vermieter eine Klausel, die eine Mietminderung durch Abzug von der monatlichen Zahlung in unwirksamer Weise ausschließen soll, steht dies der Rechtskenntnis des Mieters vom Eintritt einer Minderung regelmäßig entgegen. Es wäre Sache des Vermieters, darzulegen und zu beweisen, dass der Mieter die Unwirksamkeit der Klausel positiv erkannt hat. Sind die Voraussetzungen des § 814 BGB danach nicht gegeben, stellt sich die Frage eines Vorbehalts bei Mietzahlung nicht. Für die Annahme, dass sich der Mieter, dessen Mietvertrag eine minderungsbeschränkende Klausel enthält, bei der Mietzahlung die spätere Rückforderung der (im Zeitpunkt der Leistung aufgrund der Klausel geschuldeten) Miete unter Bezugnahme auf diese Klausel „vorbehalten" müsse, fehlt eine rechtliche Grundlage.
    KG
    11.09.2014
  4. 3 U 154/11 - Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung; Mangelkenntnis
    Leitsatz: 1. Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung ist nach aktuellem Erkenntnisstand allein anhand objektiver Maßstäbe zu beurteilen und bedarf der Feststellung, dass von dem den Mietgebrauch beeinträchtigenden Stoff konkrete, Gesundheitsgefahren für alle Benutzer der Räumlichkeiten ausgehen, wozu regelmäßig ein Sachverständigengutachten einzuholen ist. 2. § 536 b BGB, wonach das Kündigungsrecht aus § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB - i. V. m. § 543 Abs. 4 Satz 1 BGB - ausgeschlossen ist, ist auch bei einem Verlängerungsvertrag anzuwenden, wenn der Mieter trotz Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Mangels vorbehaltlos die Vertragszeit verlängert. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    25.02.2014
  5. 5 U 4/13 - Besitzrechtsvermerk; Verjährung bereinigungsrechtlicher Ansprüche; Anerkenntnis; Stillhalteabkommen; Hemmung durch Verhandlungen über den Anspruch; Widerklage
    Leitsatz: 1. Der Besitzrechtsvermerk nach Art. 233 § 2 c Abs. 2 EGBGB hat die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung der Ansprüche aus dem SachenRBerG. Steht - wie hier - dem Grundstückseigentümer eine dauernde Einrede gegenüber diesen Ansprüchen zu, kann deren Löschung verlangt werden. 2. Die bereinigungsrechtlichen Ansprüche auf Ankauf des Grundstücks oder Bestellung eines Erbbaurechts unterliegen der Verjährung nach § 196 BGB. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    16.01.2014
  6. I 24 U 74/13 - Anspruch auf Löschung der Vormerkung und Lastenfreistellung, Herausgabe des Grundstücks
    Leitsatz: 1. Bei einem im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteil beginnt die Einspruchsfrist erst mit der Amtszustellung an beide Parteien. 2. Verfolgt der zurückgetretene Verkäufer nach einer Niederlage in erster Instanz nur den Anspruch auf Löschung der Vormerkung und Lastenfreistellung weiter, nicht aber den Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks, so steht die rechtskräftige Abweisung des Herausgabeantrags einer erneuten Klage auf Herausgabe auch dann entgegen, wenn das Berufungsgericht die Rücktrittserklärung bei der Entscheidung über den Anspruch auf Löschung und Lastenfreistellung als berechtigt angesehen hat. Denn Gegenstand des Berufungsurteils im Vorprozess war der Rechtsstreit nur in den Grenzen, die der Berufungsführer durch seine Berufungsanträge gezogen hat, § 528 Satz 1 ZPO.
    OLG Düsseldorf
    03.12.2013
  7. 2 Ws 478/11 REHA - Haftopferrente; Heimeinweisung; Jugendwerkhof; Zahlungseinstellung; Vollzugshemmung
    Leitsatz: 1. Die für die Gewährung der besonderen Zuwendung gemäß § 17 a StrRehaG zuständige Behörde darf vor Eintritt der Bestandskraft des Bescheides, mit dem sie die Gewährung der Leistung aufhebt, die Zahlungen vorläufig einstellen, weil der Antrag auf gerichtliche Entscheidung den Vollzug der angefochtenen Entscheidung nicht hemmt (§§ 25 Abs. 1 Satz 4, 15 StrRehaG, § 307 Abs. 1 StPO) 2. Dem Betroffenen steht dagegen als Rechtsbehelf der Antrag zu Gebote, die Vollziehung der Entscheidung auszusetzen (§ 307 Abs. 2 StPO).
    KG
    29.11.2011
  8. I-24 U 31/11 - Brandschutz, Mängelbeseitigung, Schimmelpilzbildung in Arztpraxis
    Leitsatz: 1. Solange die zuständige Behörde trotz eines Verstoßes gegen Brandschutzvorschriften eine Nutzung des Mietobjekts (hier: Arztpraxis) duldet und der Gebrauch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt ist, liegt ein Mangel nicht vor. 2. Die Äußerung des Vermieters, ein Mahnschreiben des Mieters mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung wirke wie eine Nötigung, stellt noch keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar. 3. Schimmelpilzbildung in einer Arztpraxis berechtigt zur Minderung, deren Höhe sich an deren Ausbreitung und dem gesundheitsgefährdenden Ausmaß bemisst. 4. Auf Schimmelpilzbildung in seiner Arztpraxis kann der Mieter eine fristlose Kündigung erst stützen, wenn der Vermieter nach Anzeige des Mangels nicht alsbald für Abhilfe sorgt.
    OLG Düsseldorf
    19.07.2011
  9. 32 Wx 1/11 - Vollmachtsbekanntgabe in Eigentümerversammlung; Beschlussanfechtung wg. Abrechnungsfehler
    Leitsatz: 1. Für die Bekanntgabe von Vollmachten abwesender Eigentümer in der Eigentümerversammlung genügt es, dass der Versammlungsleiter feststellt, dass 1.000/1.000stel der Wohnungseigentümer anwesend und vertreten sind. 2. Bezeichnet das Landgericht den im Beschlussanfechtungsverfahren verfahrensbeteiligten Verwalter als Zeugen, so nötigt dies nicht zur Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidung und zur Zurückverweisung, wenn sich aus den Gründen der landgerichtlichen Entscheidung zweifelsfrei ergibt, dass das Landgericht den Angaben des Verwalters nicht deswegen Glauben geschenkt hat, weil er vermeintlicher Zeuge ist, sondern ihm auch geglaubt hätte, wenn er als Beteiligter Erklärungen abgegeben hätte. 3. Das Recht zur Beschlussanfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Abrechnungsfehler den anfechtenden Wohnungseigentümer nur mit einem geringen Betrag betrifft. Dies gilt insbesondere dann, wenn generelle Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, die innerhalb der Beschlussanfechtungsfrist nicht behoben werden können. Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn die Anfechtung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist, bleibt offen. 4. Die Entlastung des Verwalters und der Rechnungsprüfer widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Abrechnung, auf die sich die Entlastung bezieht, fehlerhaft ist. Offen bleibt, ob insbesondere nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts der bisher herrschenden Meinung zur Verwalterentlastung zu folgen ist. 5. Eine Regelung in einer Gemeinschaftsordnung, die für die Bestellung des Verwalters eine 3/4-Mehrheit aller Wohnungseigentümer vorsieht, ist nichtig.
    OLG München
    01.04.2011
  10. 1 Reha Ws 135/10 - Rehabilitierungsentscheidung; Entschädigungsanspruch nach unrechtmäßiger Heimunterbringung
    Leitsatz: Die Heimunterbringung eines Kindes nicht aus erzieherischen Gründen oder Gründen des Kindeswohls (hier: um den politisch in Ungnade gefallenen Vater mit dem Schicksal seiner Kinder unter Druck zu setzen und in die ehemalige DDR zu locken) war grob rechtsstaatswidrig und mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Dresden
    16.09.2010