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Suchergebnis Urteilssuche (6611 - 6620 von 7973)
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XII ZR 76/08 - Auskehr der durch Untervermietung erzielten MehrerlöseLeitsatz: Nach Rechtshängigkeit des Rückgabeanspruchs schuldet der Mieter im Rahmen der Herausgabe von Nutzungen nach §§ 546 Abs. 1, 292 Abs. 2, 987 Abs. 1, 99 Abs. 3 BGB auch die Auskehr eines durch Untervermietung erzielten Mehrerlöses. Dazu gehört auch eine "Entschädigung", die der Mieter von dem Untermieter als Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des Untermietverhältnisses erhalten hat.BGH12.08.2009
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X ZR 60/04 - Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr; Berliner Stadtreinigungsbetriebe; BSR; Allgemeine Geschäftsbedingungen; unwirksame Zahlungsklausel; Einwand gegen Rechnung; Verweis auf Rückforderungsprozess; Billigkeit von TarifenLeitsatz: a) Seit der Eröffnung der Revision auch gegen Urteile des Landgerichts durch die Zivilprozessnovelle 2002 kann das Revisionsgericht Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst auslegen, wenn eine unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Berufungsgerichte - verschiedene Landgerichte, verschiedene Oberlandesgerichte oder ein Landgericht und ein Oberlandesgericht - denkbar ist. Dass die Klausel nur im Bezirk eines Oberlandesgerichts angewendet wird, steht der Auslegung durch das Revisionsgericht nicht entgegen. b) In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versorgungsunternehmens ist folgende Klausel gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam: "Trotz rechtzeitiger Mitteilung [der Einwendungen gegen die Rechnung der Klägerin] bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte jedoch unberührt. Die Einwendungen sind im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen. Ist eine Einwendung begründet, so wird der zuviel gezahlte Betrag verrechnet oder auf ausdrücklichen Wunsch des Entgeltpflichtigen erstattet."BGH05.07.2005
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III ZB 91/02 - Rechtsweg für Arbeitslohn aus LehrauftragLeitsatz: GVG § 17 a Abs. 4 Satz 4 Seit der Neuordnung des Rechtsmittelrechts durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) können trotz des unveränderten Wortlauts des § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG auch die Landgerichte als Beschwerdegerichte im zivilprozessualen Verfahren die (Rechts-) Beschwerde an den Bundesgerichtshof aus den Gründen des § 17 a Abs. 4 Satz 5 GVG zulassen. BGB § 611 Zur Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem freien Dienstverhältnis bei einem nebenamtlichen Lehrauftrag an einer Betriebswirtschaftlichen Fachschule.BGH10.07.2003
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VI ZR 230/97 - Schadensermittlung; Wertsteigerung nach der Wiedervereinigung DeutschlandsLeitsatz: Wurde durch eine nach dem Recht der DDR zu beurteilende unerlaubte Handlung das Eigentum an einer Sache (hier: an einem bebauten Grundstück) verletzt, so kann bei der Schadensermittlung gemäß §§ 336, 337 ZGB-DDR eine Wertsteigerung Berücksichtigung finden, die aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung nach der Wiedervereinigung Deutschlands bis zur letzten mündlichen Tatsachenverhandlung voraussichtlich eingetreten wäre, wenn die Sache nicht durch das Schadensereignis betroffen worden wäre.BGH21.04.1998
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8 U 1153/20 - Widerlegbare Vermutung der EilbedürftigkeitLeitsatz: Die Vermutung der Eilbedürftigkeit in § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB ist (auch durch prozessuales Verhalten des Antragstellers) widerlegbar.(Leitsatz der Redaktion)KG11.05.2021
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21 W 4/21 - Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme einer BürgschaftLeitsatz: Beabsichtigt ein Gläubiger, eine ihm als Sicherheit übergebene Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch zu nehmen, kann ihm der Hauptschuldner dies im Wege der einstweiligen Verfügung mit der Maßgabe untersagen lassen, dass der Gläubiger zuvor eine zugunsten des Hauptschuldners bestehende und liquide feststellbare Einrede auszuräumen hat.KG30.03.2021
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8 U 32/19 - Ausfall von Zahlungen einer Gesellschaft, Alleingesellschafter, HaftungLeitsatz: Der Ausfall von Zahlungen einer Gesellschaft an ihren Alleingesellschafter begründet keinen Schaden des Alleingesellschafters.KG10.12.2020
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1 Ws (Reha) 24/12 - Geltendmachung von Zinsen nach Rückforderung der KapitalentschädigungLeitsatz: Die rückwirkende Geltendmachung von Zinsen gemäß § 49 a Abs. 3 VwVfG BB über einen Zeitraum von - wie hier - 14 Jahren verstößt gegen Treu und Glauben und ist lediglich für einen Zeitraum von drei Jahren (rückwirkend ab dem Rückforderungsbescheid) zulässig.OLG Brandenburg23.05.2013
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I-24 U 170/10 - Altersbedingte Abnutzung eines PVC-Bodens; unsachgemäße Reinigung als Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Umkehr der Beweislast; Schaden durch Mietgebrauch; unsachgemäße Erneuerung des Fußbodens durch den Mieter; 20 Jahre alter Fußbodenbelag in Arztpraxis gilt als abgenutztLeitsatz: 1. Da dem Vermieter die altersbedingte Abnutzung des PVC-Bodens in den Räumen einer Arztpraxis durch vertragsgemäßen Gebrauch zur Last fällt, hat er zur Haftung des Mieters zu beweisen, dass die Ursache der Schäden im Verantwortungsbereich des Mieters lag (unsachgemäße Reinigung). 2. Der Vermieter ist auch dafür beweisbelastet, dass eine von dem Mieter vorgenommene Erneuerung des Fußbodenbelages zu einem Schaden an der Mietsache geführt hat. 3. Ein fast 20 Jahre alter Fußbodenbelag in den Räumen einer Arztpraxis ist im Allgemeinen vollständig abgenutzt.OLG Düsseldorf08.02.2011
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8 U 167/09 - Betriebskostennachforderung im Urkundenprozess; unwirksame Genehmigungsfiktion; Erläuterungslast für neue oder gestiegene Betriebskosten; unwirksame formularmäßige Verkürzung der Einwendungsausschlussfrist; Verstoß gegen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei ohne Erläuterung von Gründen neu erhobenen Betriebskostenarten; Pflicht zur Erläuterung einer BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess ist statthaft. 2. Im zweiten Rechtszug ist eine Abstandnahme vom Urkundenprozess nicht mehr möglich. 3. Die Formularklausel in einem Geschäftsraummietvertrag, wonach der Mieter etwaige Rügen gegenüber einer Betriebskostenabrechnung binnen einer Ausschlussfrist von sechs Monaten vorzubringen hat, ist unwirksam, wenn mit der Übersendung der Abrechnung der Mieter nicht auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen wird. 4. Hat der Mieter durch Vorlage der Betriebskostenabrechnungen für das Vorjahr nachgewiesen, dass für bestimmte Betriebskostenarten keine Kosten erhoben wurden, obliegt es dem Vermieter, hierfür nachvollziehbare Gründe anzugeben; andernfalls ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der auch bei Geschäftsraummiete gilt, anzunehmen. (Leitsätze zu 3. und 4. von der Redaktion)KG28.06.2010