« zurück zur Suche
Urteil Rechtswegzuständigkeit
Schlagworte
Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Verpflichtungserklärung; Mietübernahmeerklärung; Sozialhilfeträger
Leitsatz
Übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 554 Abs. 2 BGB die rückständigen Mietzinsen durch Erklärung gegenüber dem Vermieter, ist ein Anspruch aus dieser Verpflichtungserklärung im Zivilrechtsweg geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat