Urteil Widerruf einer HHG-Bescheinigung, erhebliches Vorschubleisten zugunsten des DDR-Systems, Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit, Spitzeltätigkeit für Staatssicherheit nach Übersiedlung ins Bundesgebiet
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Widerruf einer HHG-Bescheinigung, erhebliches Vorschubleisten zugunsten des DDR-Systems, Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit, Spitzeltätigkeit für Staatssicherheit nach Übersiedlung ins Bundesgebiet
Leitsatz
Es spricht Überwiegendes dafür, dass die Ausschließungsgründe des § 2 Abs. 1 Nr. 1 (erhebliches Vorschubleisten zugunsten des DDR-Systems) und Nr. 2 Halbsatz 1 HHG (Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit) nur durch ein Verhalten in der DDR vor Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden können (so bereits OVG Hamburg, ZOV 2014, 575) und diese Normen auch nicht analog auf ein Verhalten nach Übersiedlung anwendbar sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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