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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Erstveräußerung; Veräußerung; Verwalter; Zustimmung; Veräußerungsbeschränkung
Leitsatz
Ist Wohnungseigentum durch Teilungserklärung (§ 8 WEG) begründet worden, bedarf der teilende Grundstückseigentümer für eine Erstveräußerung auch dann nicht der Zustimmung des Verwalters, wenn diese erst viele Jahre nach der Teilungserklärung erfolgt.
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