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Urteil Wohnungseigentumsverfahren
Schlagworte
Wohnungseigentumsverfahren; Richterablehnung
Leitsätze
1. Grundsätze der Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren.
2. § 43 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verwirkung des Ablehnungsrechts ist die Ein reichung eines Schriftsatzes, in dem Ausführungen zur Sache gemacht oder Anträge gestellt werden.
3. Auf fehlerhafte Verfahrenshandlungen oder Entscheidungen des Richters kann die Ablehnung grundsätzlich nicht gestützt werden.
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