Urteil Globalanmeldung, JCC, Anmeldungsunterlagen
Schlagworte
Globalanmeldung, JCC, Anmeldungsunterlagen
Leitsätze
Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. (JCC) erfüllen die Anforderungen der § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG unabhängig davon, ob sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich das beanspruchte Grundstück und das Eigentum eines Juden ergeben (entgegen BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 68.02 - und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - ZOV 2005, 106).
Insbesondere sind für eine wirksame Globalanmeldung der JCC nicht "zielführende" Angaben in dem Sinne erforderlich, daß die Bezeichnung der in Bezug genommenen Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung Hinweise darauf ergeben, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist oder daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann (entgegen BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -).
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