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24 W 555/92 - Wirksamkeit der Enteignung von Grundstücken für "Verteidigungszwecke" durch die frühere DDRLeitsatz: 1. Grundstücke, die von der früheren DDR nach dem Verteidigungs-gesetz für sogenannte Verteidigungszwecke (hier: Mauerbau und Errichtung der Sperranlagen) enteignet wurden, gehören nach dem Einigungsvertrag zum Verwaltungsvermögen des Bundes. 2. Hoheitsakte im Beitrittsgebiet, die zur Enteignung von Grundstücken für Verteidigungszwecke geführt haben, sind auch bei Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze grundsätzlich wirksam und können allenfalls in einem Verwaltungsstreitverfahren aufgehoben werden (im Anschluß an Senat, Urteil vom 14. Oktober 1991 - 24 W 4582/91 -, ZOV 1991, 149 = VIZ 1992, 70 = ZIP 1992, 136).KG13.04.1992
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24 W 4582/91 - Grundbuchberichtigung; entschädigungslose Enteignung; VermögensentziehungLeitsatz: Aus der Gesamtheit der mit dem Einigungsvertrag getroffenen gesetzlichen Regelungen ist zu entnehmen, daß bei der Beurteilung der Wirksamkeit und Beachtlichkeit früherer Hoheitsakte im Beitrittsgebiet, die zur entschädigungslosen Enteignung von Vermögenswerten geführt haben, nicht die rechtsstaatlichen Grundsätze aus dem bisherigen Geltungsbereich des Grundgesetzes herangezogen werden können.KG14.10.1991
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24 W 5147/88 - Beschlußanfechtung bei zu Unrecht erfolgtem Ausschluß von Wohnungseigentümern vor der Abstimmung; zur gesetzlichen Vermutung der GrundbuchrichtigkeitLeitsatz: 1. Schließt der Versammlungsleiter zu Beginn der Wohnungseigentümerversammlung zu Unrecht Wohnungseigentümer von den nachfolgenden Abstimmungen aus, so kann dies bei Beschlußanfechtung nur zur Ungültigerklärung der von den anderen Eigentümern gefaßten Beschlüsse, nicht aber zur nachträglichen Feststellung eines anderen Beschlußinhalts führen. 2. Bei Klärung der Frage, wer Mitglied der Eigentümergemeinschaft ist, hat die Praxis der Wohnungseigentümer grundsätzlich zunächst von der gesetzlichen Vermutung der Richtigkeit des im Grundbuch eingetragenen Eigentumsrechts auszugehen.KG17.05.1989
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24 W 4809/88 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Verwalterteilnahme; suspendierter VerwalterLeitsatz: 1. Ein zwar gewählter, aber durch gerichtliche Einstweilige Anordnung vom Verwalteramt suspendierter Verwalter ist in der Eigentümerversammlung ein unbeteiligter Dritter, der nicht - kraft Amts - an ihr teilnehmen darf. 2. Ein zwar gewählter, aber durch gerichtliche Einstweilige Anordnung vom Verwalteramt suspendierter Verwalter ist nicht befugt, irgendwelche Rechte eines Verwalters auszuüben. (Im Anschluß an Senat, Beschluß vom 6. Februar 1989 - 24 W 5451/88 -) 3. Im Wohnungseigentumsverfahren kann der Verwalter auch im Falle früherer Pflichtverletzungen nicht verpflichtet werden, künftige Eigentümerversammlungen entsprechend der Gesetzeslage durchzuführen. (Leitsätze der Redaktion)KG17.05.1989
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- 30 REMiet 2/88 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; unschlüssige KlageLeitsatz: Wenn es schon an einem schlüssigen Klagevortrag fehlt, dann ist die vorgelegte Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich und deshalb zur Vorlage ungeeignet (Leitsatz der Redaktion). Der Erlaß eines Rechtsentscheides wird abgelehnt.OLG Hamm21.10.1988
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30 REMiet 1/88 - Rechtsentscheid; Antragsrecht einer Prozesspartei; RechtsmittelLeitsatz: Kein Antragsrecht einer Prozeßpartei auf Erlaß eines Rechtsentscheides.OLG Hamm12.08.1988
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22 U 6922/86 - Nachbarrecht; Holzflechtzaun; SichtblendeLeitsatz: Zum Anspruch auf Beseitigung einer Sichtblende an der Grenze des Nachbargrundstücks.KG12.10.1987
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4 W - RE 800/86 - Betriebskostenabrechnung; Wirtschaftseinheit; AbrechnungseinheitLeitsatz: Zur Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer Häuser zu einer Wirtschaftseinheit bei der Abrechnung verbrauchsabhängiger Nebenkosten (Rechtsentscheid abgelehnt).OLG Koblenz08.05.1987
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8 RE Miet 3505/86 - Mieterhöhung/Beamtenwohnung; Mieterhöhungsverlangen/Beamtenwohnung; Bundeswohnung/Mieterhöhung; Personalrat/Anhörung bei Mieterhöhung; Zustimmung bei Mieterhöhung; Beamtenwohnung/MieterhöhungLeitsatz: 1. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlaß eines Rechtsentscheides. 2. Das Mietrecht sieht kein Sonderrecht für Beamte vor. (Nichtamtliche Leitsätze, Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)KG12.01.1987
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8 REMiet 1/85 - Kündigung einer WerksmietwohnungLeitsatz: Der Hinweis, daß die Wohnung dringend für die Unterbringung eines aktiven Bediensteten benötigt wird, genügt bei der Kündigung einer Werksmietwohnung nach § 565 c Nr. BGB nicht.OLG Stuttgart22.11.1985