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Suchergebnis Urteilssuche (5681 - 5690 von 7938)
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III ZB 67/03 - Parteistellung durch Auslegung der BerufungsschriftLeitsatz: Erforderliche Klarheit über die Person des Berufungsklägers kann auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden.BGH18.12.2003
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V ZR 346/02 - Herausgabe der Stellplatzablösesumme durch RechtsnachfolgeLeitsatz: Der Käufer, der als Rechtsnachfolger in die Rechte des Verkäufers aus einer Baugenehmigung eingetreten ist, kann die Stellplatzablösesumme, die diesem wegen Erlöschens der Baugenehmigung erstattet worden ist, nicht herausverlangen.BGH14.11.2003
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II ZB 38/02 - Nach Klagezustellung nur Erledigung, keine RücknahmeLeitsatz: Der Kläger trägt auch dann die Kosten des Verfahrens, wenn er die Klage zurücknimmt, weil sich der Rechtsstreit nach Rechtshängigkeit in der Hauptsache erledigt hat.BGH27.10.2003
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III ZR 384/02 - Parteivernehmung über Inhalt von Vier-Augen-Gespräch; Parteianhörung als Beweismittel für Vier-Augen-GesprächLeitsatz: Zur Erforderlichkeit, eine Partei im Rahmen der Beweisaufnahme über ein Vier-Augen-Gespräch von Amts wegen anzuhören oder zu vernehmen.BGH25.09.2003
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VII ZR 13/02 - Nebenkostenpauschalen für ArchitektenLeitsatz: Die HOAI enthält zur Nebenkostenpauschale keine preisrechtlichen Beschränkungen. Maßstab für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Nebenkostenpauschale ist § 138 BGB.BGH25.09.2003
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I ZB 1/03 - Computerfax im MarkenbeschwerdeverfahrenLeitsatz: Eine per Computerfax im Markenbeschwerdeverfahren ohne Unterschrift eingelegte Beschwerde genügt dem Erfordernis der Schriftlichkeit, wenn sich aus dem Inhalt des Schriftstücks mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, daß die Beschwerde mit Wissen und Wollen des Verfassers gefertigt und der zuständigen Behörde zugeleitet worden ist.BGH28.08.2003
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V ZB 71/02 - Selbständige AnschlußberufungLeitsatz: a) Der Berufungsbeklagte hat die Wahl, ob er sich der Berufung des Gegners anschließt oder ob er, falls die Voraussetzungen des § 511 ZPO gegeben sind, eigenständig Berufung einlegt. Nur im ersteren Fall verliert der Angriff gegen das Urteil seine Wirkung, wenn der Gegner die Berufung zurücknimmt (§ 524 Abs. 4 ZPO). b) Die Möglichkeit, Anschlußberufung einzulegen, besteht auch innerhalb der für den Berufungsbeklagten offenen Frist zur Einlegung einer eigenständigen Berufung. c) Zur Auslegung einer "selbständigen Anschlußberufung", die innerhalb der für eine eigenständige Berufung laufenden Frist eingelegt worden ist.BGH30.04.2003
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VII ZR 251/02 - Fiktive Hotelkosten als SchadenLeitsatz: a) Der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB umfaßt auch die Kosten einer Hotelunterbringung, die notwendig wird, um die Mängelbeseitigung durchführen zu können. b) Steht die Notwendigkeit der Hotelunterbringung fest, sind diese Kosten unabhängig davon ersatzfähig, ob die Mängelbeseitigung durchgeführt wird. c) Zu den prozessualen Anforderungen an die Feststellung der notwendigen Kosten gemäß § 287 ZPO.BGH10.04.2003
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XI ZB 5/02 - Rechtsweg, - zu ordentlichen Gerichten bei Bereicherungsklage gegen Finanzamt; Steuerschuld, Rechtsweg bei irrtümlicher Zahlung einer fremden -Leitsatz: a) Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den Bundesgerichtshof ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 574 ff. ZPO (vgl. BAG ZIP 2002, 1963). b) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben, wenn ein Kreditinstitut den Steuerfiskus auf Rückzahlung eines zur Einlösung eines Schecks aufgewandten Betrages mit der Begründung in Anspruch nimmt, der der Bezahlung einer Steuerschuld dienende Scheck sei auf der Grundlage eines unwirksamen Girovertrages von einem vollmachtlosen Vertreter des Kontoinhabers ausgestellt worden.BGH12.11.2002
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IX ZR 125/02 - Sprungrevision, - bei mehreren selbständigen Ansprüchen; Lastschriftverfahren, Widerspruch des Insolvenzverwalters bei -Leitsatz: a) Der Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 e übersteigt und der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt. b) Betrifft die Beschwer durch das angefochtene Urteil mehrere selbständige Ansprüche und kommt ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich eines Streitgegenstandes in Betracht, ist der Antrag unzulässig, wenn die davon ausgehende Beschwer den Betrag von 600 e nicht übersteigt. c) Widerspricht der Insolvenzverwalter Belastungen des im Soll geführten Kontos des Schuldners, die im Lastschriftverfahren erfolgt sind, kann er lediglich deren Beseitigung verlangen; ein Auszahlungsanspruch steht ihm nicht zu. Mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nimmt das Kreditinstitut daher keine Verrechnung vor.BGH01.10.2002