« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (5691 - 5700 von 7938)
Sortierung:
-
III ZB 43/02 - Rechtsbeschwerde, - gegen ProzeßkostenhilfeLeitsatz: Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn das Ausgangsgericht irrig die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.BGH12.09.2002
-
VII ZR 280/01 - Prozeßkostensicherheit, - für Kl. aus USA; Hinterlegung, Überweisung an Zahlstelle keine -Leitsatz: Zur Verpflichtung einer ausschließlich in den USA ansässigen Partei, eine Prozeßkostensicherheit nach § 110 Abs. 1 ZPO zu leisten. Die Überweisung eines Betrages als Prozeßkostensicherheit an die Zahlstelle des Prozeßgerichts steht einer Hinterlegung nicht gleich.BGH25.07.2002
-
VI ZR 91/02 - Begründung für NichzulassungsbeschwerdeLeitsatz: Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO prüft der Bundesgerichtshof nur die Revisionszulassungsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind.BGH23.07.2002
-
V ZR 143/01 - Urkunde, Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für -Leitsatz: a) Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde ist begründet, wenn der Urkundstext nach Wortlaut und innerem Zusammenhang unter Berücksichtigung der Verkehrssitte einen bestimmten Geschäftsinhalt zum Ausdruck bringt. b) Zur Widerlegung der Vermutung kann auf außerhalb der Urkunde liegende Mittel der Auslegung (Begleitumstände des Geschäfts, Äußerungen der Parteien außerhalb der Urkunde u. a.) zurückgegriffen werden.BGH05.07.2002
-
II ZR 37/00 - Eigentumsvermutung, - und Gegenbeweis; Zwangsversteigerung, - als Veräußerung; Herausgabeklage, - und ZwangsversteigerungLeitsatz: a) Zur Darlegungslast sowie zum Beweismaß im Rahmen einer Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. b) Eine Zwangsversteigerung der streitbefangenen Sache gemäß §§ 817 Abs. 2 ZPO, 90, 55 Abs. 2 ZVG, gegen die der Herausgabekl. nicht als Berechtigter gemäß § 771 ZPO bzw. gemäß § 37 Ziff. 5 ZVG interveniert hat, ist regelmäßig als Veräußerung der streitbefangenen Sache durch ihn anzusehen und eröffnet dem Herausgabebekl. den Einwand des § 265 Abs. 3 ZPO.BGH04.02.2002
-
III ZR 228/00 - Amtshaftung, - des Versteigerungsgerichts über Meistbietendem; Zwangsversteigerung, keine Amtshaftung im Verfahren der - nach Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen ZustellungsfehlersLeitsatz: Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Meistbietenden; er ist mithin "Dritter" im Sinne des § 839 BGB. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfaßt jedoch nicht den entgangenen Gewinn, wenn der Zuschlagsbeschluß wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).BGH13.09.2001
-
X ZB 10/01 - Vergaberecht, Grenzen des -s bei faktischer Kontrolle durch AuftraggeberLeitsatz: Zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Vergabekammer des Landes Thüringen ist nicht erforderlich, daß diese auch vom ehrenamtlichen Beisitzer unterschrieben werden, der an der Entscheidung mitgewirkt hat. Betraut ein öffentlicher Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen, kommt es nicht zu einem öffentlichen Auftrag i. S. von § 99 Abs. 1 GWB, wenn der öffentliche Auftraggeber alleiniger Anteilseigner des Beauftragten ist, er über diesen eine Kontrolle wie über eigene Dienststellen ausübt und der Beauftragte seine Tätigkeit im wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet.BGH12.06.2001
-
V ZR 239/00 - Antrag auf Festlegung der von der Anspruchsberechtigung der Sachenrechtsbereinigung erfassten GrundstücksflächeLeitsatz: a) In dem Verfahren nach § 108 SachenRBerG kann keine Festlegung der von der Anspruchsberechtigung erfaßten Grundstücksfläche verlangt, sondern nur die Anspruchsberechtigung als solche festgestellt werden; die Angabe einer wie auch immer beschriebenen Fläche in dem Feststellungsantrag ist unzulässig. b) Die Klärung, welche unvermessene Grundstücksteilfläche (§ 85 SachenRBerG) von der Sachenrechtsbereinigung betroffen ist, muß in dem notariellen Vermittlungsverfahren nach §§ 87 ff. SachenRBerG, gegebenenfalls in dem gerichtlichen Verfahren nach §§ 104 bis 106 SachenRBerG, erfolgen. c) Die Flächenangabe in einem Feststellungsausspruch nach § 108 SachenRBerG kann eine Rechtsmittelbeschwer begründen.BGH18.05.2001
-
V ZR 435/99 - Schadensbeseitigungskosten nach Verkauf der beschädigten SacheLeitsatz: Wird das Eigentum an einem beschädigten Grundstück übertragen, so erlischt der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB auf Zahlung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags dann nicht, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (teilw. Aufgabe von BGHZ 81, 385, 392).BGH04.05.2001
-
VII ZR 362/99 - Architektenvertrag, Pflichtverletzung aus - trotz Vergabe der Arbeiten durch BauherrnLeitsatz: Die Sorgfaltspflichten des mit der Bauaufsicht beauftragten Architekten sind nicht deshalb gemindert, weil die ausgeschriebenen Arbeiten vom Bauherrn selbst vergeben werden.BGH09.11.2000