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Suchergebnis Urteilssuche (5721 - 5730 von 8041)

  1. IX ZB 168/09 - Insolvenzverfahren; Restschuldbefreiung; Obliegenheit des Schuldners zur Abführung eines Vermächtnisses; Wohlverhaltensphase; Halbteilungsgrundsatz; Verheimlichen; Verschweigen; Eintritt eines Erbfalls; Vermächtnis
    Leitsatz: Tritt der Erbfall in der Wohlverhaltensphase ein, entsteht die Obliegenheit des Schuldners, die Hälfte des Wertes des Vermächtnisses an den Treuhänder abzuführen, erst mit der Annahme des Vermächtnisses (Ergänzung von BGH, WM 2009, 1517).
    BGH
    10.03.2011
  2. II ZR 158/09 - Gesellschafterhaftung; Aufwendungsersatzanspruch für Gesellschaftsverbindlichkeiten vor Auseinandersetzung; notleidende Immobilien-GbR; Aufwendungen des Gesellschafters
    Leitsatz: Bereits vor der Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann jeder Gesellschafter die von ihm gemachten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte, von der Gesellschaft ersetzt verlangen oder, wenn der Gesellschaft selbst keine freien Mittel zur Verfügung stehen, die Mitgesellschafter auf Aufwendungsersatz - beschränkt auf deren Verlustanteil - in Anspruch nehmen.
    BGH
    22.02.2011
  3. VIII ZR 93/10 - Vertragswidriger Gebrauch; keine Nutzungspflicht der gemieteten Wohnung; Zweitwohnung; Ersatzwohnsitz; Gebrauchspflicht; Pflicht zum Bewohnen; Gewerbenutzung
    Leitsatz: 1. Den Mieter einer Wohnung trifft keine Gebrauchspflicht; wo der Mieter seinen Lebensmittelpunkt begründet und im herkömmlichen Sinne wohnt, ist seiner freien Entscheidung überlassen. 2. Der Verkauf von Hausrat aus einer vom Mieter nicht bewohnten Wohnung ist i. d. R. noch keine von der Zustimmung des Vermieters abhängige gewerbliche Tätigkeit. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    08.12.2010
  4. II ZR 57/09 - Abfindungsbilanz, Auseinandersetzungsbilanz, BGB-Gesellschaft
    Leitsatz: a) Das Fehlen einer Abfindungsbilanz hindert den Eintritt der Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft nicht. b) Für die subjektiven Voraussetzungen des Beginns der Verjährungsfrist genügt es, wenn die Gesellschaft - neben der Kenntnis des Ausscheidens - auch ohne exakte Berechnung in einer Auseinandersetzungsbilanz wusste oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte wissen müssen, dass das Gesellschaftsvermögen zur Deckung der gemeinschaftlichen Schulden und der Einlagen nicht ausreicht.
    BGH
    19.07.2010
  5. I ZB 91/08 - Keine Erinnerung wegen Vermieterpfandrecht
    Leitsatz: a) Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann der Schuldner nur Verstöße gegen das Vollstreckungsrecht geltend machen, durch die er selbst beschwert ist; daran fehlt es, wenn der Schuldner seine Beeinträchtigung ausschließlich aus der Verletzung eines Rechts eines Dritten ableitet. b) Der Vermieter kann im Fall einer gegen den Mieter gerichteten Herausgabevollstreckung eines Dritten ein Vermieterpfandrecht an der Sache, die Gegenstand der Herausgabevollstreckung ist, nicht mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend machen.
    BGH
    13.08.2009
  6. VIII ZR 254/08 - Wirksame Bestimmung einer Frist; Fristsetzung; Mängelbeseitigung; Nachbesserung
    Leitsatz: Für eine Fristsetzung gemäß § 281 Abs. 1 BGB genügt es, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht; der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-) Termins bedarf es nicht.
    BGH
    12.08.2009
  7. V ZB 3/09 - Kumulativer Ansatz zunächst der Regelvergütung und dann der Zeitaufwandvergütung durch den Zwangsverwalter unzulässig; Vergütung des Zwangsverwalters; Verwalter; Honorar; kein Wahlrecht
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter hat kein nachträgliches Wahlrecht, zunächst die Regelvergütung und dann die Zeitaufwandvergütung anzusetzen; er muss sich mit dem Antrag auf Vergütung für eine der beiden Berechnungsarten entscheiden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    04.06.2009
  8. XII ZR 21/07 - Fristlose Kündigung, Untermietvertrag, SB-Warenhaus, Baumarkt
    Leitsatz: Über die Klage eines Mieters auf Feststellung, dass sein Mietverhältnis durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet worden ist, kann nicht durch Teilurteil entschieden werden, wenn der Vermieter widerklagend Mietzins für die Zeit vor oder nach dem angeblichen Beendigungstermin begehrt.
    BGH
    21.01.2009
  9. XI ZR 510/07 - Informationspflicht; Anlagevermittler; Finanzierter Fondserwerb; Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Beratervertrag; Rückvergütung; Medienfonds; Kick-back-Zahlung
    Leitsatz: Zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank über erhaltene Rückvergütungen bei dem Vertrieb von Medienfonds (Fortführung von BGHZ 170, 226, 234 f. Tz. 22 f.).
    BGH
    20.01.2009
  10. XII ZR 134/06 - Mietzahlungsverzug für zwei aufeinanderfolgende Termine mit nicht unerheblichem Mietteil; Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete aus zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen; Konkurrenzschutz; Mietwucher; außerordentliche fristlose Kündigung wg. Zahlungsverzugs; zwei Monatsmieten Mietrückstand aus nicht aufeinander folgenden Zahlungsterminen; Wuchermiete; verwerflichen Gesinnung; auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Überschreitung der Marktmiete um 100 %; Schwankungsbreite der Marktmieten; überhöhte Miete
    Leitsatz: 1. Ein Verzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete i. S. d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alt. 2 BGB liegt bei vereinbarter monatlicher Mietzahlung auch bei der Geschäftsraummiete jedenfalls dann vor, wenn der Rückstand den Betrag von einer Monatsmiete übersteigt. 2. Ein solcher Rückstand reicht für eine außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alt. 2 BGB nur aus, wenn er aus zwei aufeinanderfolgenden Zahlungszeiträumen (hier: Monaten) resultiert. 3. Ein Rückstand, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, weil er (auch) aus anderen Zahlungszeiträumen herrührt, rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung lediglich, wenn seine Höhe zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b BGB).
    BGH
    23.07.2008