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Urteil Ermächtigungsbeschluß für Zwangsverwalter als Vollstreckungstitel gegen Eigentümer


Schlagworte

Ermächtigungsbeschluß für Zwangsverwalter als Vollstreckungstitel gegen Eigentümer; Überlassung einer vor Beschlagnahme geleisteten Mietkaution

Leitsatz

Der Zwangsverwalter ist befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Mieter des Objekts geleisteten Mietkaution zu verlangen. Der Beschluß über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZPO vollstreckt werden kann.

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