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Suchergebnis Urteilssuche (4481 - 4490 von 7944)

  1. 81 T 668/87 - Offenbarungsverfahren; eidesstattliche Versicherung; Vermögensverzeichnis; Anspruchsglaubhaftmachung; Glaubhaftmachung
    Leitsatz: Zur für die Einleitung eines Offenbarungsverfahrens mindestens erforderlichen Glaubhaftmachung, daß durch Pfändung beim Schuldner eine vollständige Befriedigung nicht erlangt werden kann, genügt nicht der Nachweis, daß der Schuldner der Durchsuchung seiner Wohnung bzw. Geschäftsräume widersprochen hat.
    LG Berlin
    09.09.1987
  2. 64 T 18/84 - Verfrühte Räumungsklage; Anerkenntnis, sofortiges; Veranlassung, fehlende; Räumungsklage, verfrühte; Räumungsverlangen; Räumungsfrist; Kündigungsschreiben, Zugang
    Leitsatz: Zur Frage, wann ein Mieter zur Erhebung der Räumungsklage Veranlassung gibt.
    LG Berlin
    27.03.1984
  3. 61 S 361/82 - Duldungspflicht des Mieters bei Maßnahmen zur Energieeinsparung; Energiesparende Maßnahme; Einsparung von Heizenergie; Wärmedämmung; Modernisierung; Einsparungseffekt
    Leitsatz: 1. Zum Rahmen der Duldungspflicht gemäß § 20 Abs. 1 ModEnG. 2. Zur Frage, wann eine wesentliche Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern anzunehmen ist (§ 4 Abs. 3 ModEnG).
    LG Berlin
    10.01.1983
  4. 62 T 102/82 - Kosten einer durch Mietnachzahlung erledigten Räumungsklage; Veranlassung zur Klageerhebung; Abmahnung; Hauptsachenerledigung; Mietrückstände; Nachzahlung innerhalb der Schonfrist
    Leitsatz: Zur Kostentragung bei einer Räumungsklage, wenn innerhalb der Schonfrist des § 554 Abs. 2 Ziffer 2 BGB die geforderten Mieten nachgezahlt werden.
    LG Berlin
    21.10.1982
  5. 63 T 44/82 - Kündigung; Zahlungsverzug; Abschluß durch Befriedigung
    Leitsatz: Die Einzahlung auf das Bankkonto des Vermieters oder bei der Post des Erfüllungsortes vor dem Zugang der Kündigung genügt nicht, um diese unwirksam zu machen. Entscheidend für den Ausschluß der Kündigung gem. § 554 Abs. 1 BGB durch Befriedigung des Vermieters ist der Zeitpunkt, in welchem das eingezahlte Geld dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird.
    LG Berlin
    15.06.1982
  6. 7 C 5099/24 - Orientierungshilfe, weitere wohnwerterhöhende Merkmale
    Leitsatz: Gute ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung sind keine wohnwerterhöhenden Merkmale.
    AG Lichtenberg
    04.02.2025
  7. 5 C 126/23 - Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
    Leitsatz: 1. Maßgebend für den Ausstattungszustand ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mieterhöhung; auf danach eingefügte Merkmale kommt es nicht an.2. Eine Wohnwerterhöhung aufgrund eines aufwendig gestalteten Wohnumfelds kann dabei nicht per se angenommen werden, wenn im Umfeld beispielsweise irgendeine Ruhebank oder irgendein gepflasterter Weg vorhanden ist. Vielmehr müssen sich auch diese Einzelbeispiele, die keineswegs abschließend sind, ebenfalls unter das Merkmal „aufwendig gestaltet“ subsumieren lassen.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    29.04.2024
  8. 514 C 112/23 - Optische Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer durch Aufstellen eines Strandkorbs und einer Wäschespinne
    Leitsatz: Das Aufstellen von Gegenständen (hier: eines Strandkorbs und einer Wäschespinne) außerhalb einer zugewiesenen Sondernutzungsfläche kann eine nicht hinzunehmende optische Beeinträchtigung darstellen.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Dortmund
    18.04.2024
  9. 7 C 554/22 - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei Betriebskosten
    Leitsatz: Die Bezugnahme auf die Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Berliner Betriebskostenübersicht 2019) ist nicht ausreichend, um eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit durch den Vermieter zu belegen.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    17.01.2024
  10. 14 C 75/20 - Nicht ganz dichte Kastendoppelfenster und Instandsetzungsarbeiten im Alt-bau kein Mietmangel
    Leitsatz: 1. Kastendoppelfenster im Altbau müssen (und sollten) nicht luftdicht sein; ein zur Minderung berechtigender Mangel liegt nur dann vor, wenn kein ausreichender Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit, z. B. bei Schlagregen, vorliegt oder eine erhebliche Beeinträchtigung durch Zugluft anzunehmen ist.2. Mit Instandsetzungsarbeiten bei Altbauten muss gerechnet werden; ein Mangel wegen Baulärms und sonstiger Beeinträchtigungen durch Arbeiten in der Nachbarwohnung kann nur geltend gemacht werden, wenn eine darüber hinausgehende Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs konkret dargelegt wird.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    22.07.2021