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Urteil Kündigungsschreiben
Schlagworte
Kündigungsschreiben; Kündigung; Eigenbedarf; Begründung
Leitsatz
§ 564 b Abs. 3 BGB zwingt den Vermieter, bereits vorgerichtlich im Kündigungsschreiben den maßgeblichen Sachverhalt in einer Weise zu offenbaren, daß nach Möglichkeit bereits hierdurch gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.
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