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Suchergebnis Urteilssuche (4461 - 4470 von 7944)

  1. T 143/96 - Anerkenntnis; Auszug während Räumungsrechtsstreit; Räumung
    Leitsatz: Im Auszug des Mieters während eines Räumungsrechtsstreits liegt in der Regel kein Anerkenntnis.
    LG Arnsberg
    10.05.1996
  2. 65 S 125/95 - Mieterhöhungsverlangen; Teilzustimmung; Wartefrist; Nettokaltmietenerhöhung mit Bruttokaltmietspiegel
    Leitsatz: 1. Die (teilweise) Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen, welches durch Versäumung der Klagefrist (§ 2 Abs. 3 MHG) bereits hinfällig geworden ist, ist unwirksam und löst nicht die Wartefrist gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 MHG aus. 2. Zur Ermittlung einer gemäß § 2 MHG geschuldeten Nettokaltmiete anhand der ortsüblichen Bruttokaltmiete sind die konkreten Betriebskosten der Wohnung abzuziehen; maßgebend ist jedenfalls im Regelfall die Höhe des Betriebskostenvorschusses zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens.
    LG Berlin
    16.04.1996
  3. 65 S 246/95 - Mietzuschlag; Teilgewerbezuschlag; Gewerbeausübung
    Leitsatz: Bei einer vertraglich vereinbarten teilgewerblichen Nutzung schuldet der Mieter den Teilgewerbezuschlag ohne Rücksicht darauf, ob er die ihm zustehenden Gebrauchsrechte tatsächlich ausübt.
    LG Berlin
    15.12.1995
  4. 62 S 421/93 - Kaution; Gewerbemietverhältnis; Verzinsung
    Leitsatz: Ohne vertragliche Absprache ist eine Kaution bei einem Gewerbemietverhältnis nicht zu verzinsen.
    LG Berlin
    16.05.1994
  5. 6 T 1326/93 - Vermögenszuordnungsbescheid; Bindung des Grundbuchamtes; Bundesfinanzvermögen; Verwaltungsübernahme; Vollmacht; Verfügungsbefugnis; Form
    Leitsatz: 1. Der Vermögenszuordnungsbescheid bindet das Grundbuchamt. 2. Der Bundesfinanzminister ist befugt, die Übernahme der Verwaltung durch Behörden der Bundesverwaltung anzuordnen. Diese Anordnung ist keine Vollmacht. Sie unterliegt nicht der Formvorschrift des § 313 BGB. 3. Die Anordnung schließt das Recht ein, über das betroffene Grundstück zu verfügen.
    LG Chemnitz
    02.02.1993
  6. 66 T 25/91 - Beweissicherungsverfahren; Kostenentscheidung; Rücknahme des Beweissicherungsantrages
    Leitsatz: Kostenentscheidungen im Beweissicherungsverfahren nach Rück-nahme eines isoliert gestellten Beweissicherungsantrages in der entsprechenden Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.
    LG Berlin
    02.10.1991
  7. 66 S 79/91 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: 1. Zum Beweiswert von Privatgutachten und Mietspiegeln. 2. Der Berliner Mietspiegel für Neubauwohnungen 1990 ist nicht regelmäßig einem Sachverständigengutachten als "überlegenes Beweismittel" vorzuziehen.
    LG Berlin
    26.08.1991
  8. 64 T 163/90 - Mietverhältnisverlängerung; Widerspruch in der Kündigung
    Leitsatz: 1. Wird nach dem Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Mietsache fortgesetzt, so gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der Vermieter seinen entgegenstehenden Willen binnen einer Frist von zwei Wochen dem anderen Teil gegenüber erklärt (§ 568 BGB). 2. Dies gilt nicht, wenn die entsprechende Vorschrift (§ 568 BGB) im Mietvertrag abbedungen ist. 3. Der Widerspruch des Vermieters kann bereits in der Kündigung er-klärt werden. Dazu ist aber erforderlich, daß der Wille, das Mietverhältnis nicht weiter fortzusetzen, aus dem Kündigungsschreiben un-mißverständlich hervorgeht. 4. In der Aufforderung, die Räume umgehend freizumachen und zu übergeben, kann ein ausreichender Widerspruch des Vermieters ge-gen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht immer gesehen wer-den.
    LG Berlin
    29.11.1990
  9. 64 T 177/90 - Rechtsmittelzulässigkeit; Beschwerdewertgrenze; Kostenentscheidung; Beitrittsgebiet
    Leitsatz: 1. Ist in gerichtlichen Verfahren, die in den neuen Bundesländern oder dem Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bis zum 3. Oktober 1990 noch nicht galt, anhängig waren, ein Rechtsmittel bereits vor dem 3. Oktober 1990 eingelegt worden, so richtet sich die Zulässigkeit des Rechtsmittels und das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung. 2. Daher gilt für Beschwerden gegen Kostenentscheidungen, die vor dem 3.10.1990 getroffen worden sind, die Beschwerdewertgrenze von 100,- DM (§ 567 Abs. 2 ZPO). 3. Der Lauf einer verfahrensrechtlichen Frist, die vor dem 3.10.1990 begonnen hat, richtet sich dagegen nach den bisherigen Vorschriften. Auch abweichende Formvorschriften der Zivilprozeßordnung führen nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, wenn die bisherigen Vorschriften für vor dem 3.10.1990 eingelegte Rechtsmittel eingehalten worden sind.
    LG Berlin
    20.11.1990
  10. 11 S 347/88 - Feuchtigkeitsschäden; Lüftungsverhalten; Lüftung; Wärmedämmung
    Leitsatz: Der Mieter muß sein Heiz- und Lüftungsverhalten im zumutbaren Rahmen der Beschaffenheit des ordnungsgemäß errichteten Gebäudes anpassen.
    LG Hamburg
    09.02.1990