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IX ZR 53/00 - Insolvenzverwalter; als Beteiligter eines Zwangsvollstreckungsverfahrens; Befugnis des -s für Bereicherungsklage nach ZwangsversteigerungLeitsatz: a) Die Zuständigkeit des Prozeßgerichts wird durch nachträgliche Umstände auch dann nicht berührt, wenn diese bei einem Eintritt vor Rechtshängigkeit eine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit begründet hätten. b) Macht der Insolvenzverwalter mit der Anfechtungsklage geltend, die Masse sei anstelle des Anfechtungsgegners aus einem dinglichen Recht an einem Grundstück zu befriedigen, ist er Beteiligter eines eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahrens und kann Widerspruchsklage erheben. c) Versäumt der anfechtungsberechtigte Verwalter die Teilnahme am Zwangsversteigerungsverfahren, kann er noch im Wege der Bereicherungsklage den Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung des auf das streitige Recht entfallenen Erlöses geltend machen.BGH26.04.2001
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4 Ws 105/18 REHA - Mündliche Erörterung nicht generell, sondern nur im Einzelfall gebotenLeitsatz: 1. Das Urteil des EGMR vom 9. Juni 2016 in der Sache Dr. Madaus ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 44164/14) äußert sich nicht zu materiell-rechtlichen Fragen des Rehabilitierungsrechts. 2. Eine mündliche Erörterung nach § 11 Abs. 3 Satz 2 StrRehaG ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR nicht generell geboten. Sie kann bei ungenügender Aufklärung des tatsächlichen Geschehens, zur Klärung strittiger Tatsachen oder zur Beurteilung von Glaubwürdigkeitsfragen erforderlich sein.KG18.12.2018
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4 Ws 16/15 Reha, 4 Ws 16/15 Reha - 152 AR 3/15 - Heimunterbringung der „Kinder von Hoheneck“Leitsatz: Für Rehabilitierungsverfahren wegen der Heimunterbringung von Kindern der aufgrund Urteils des Militärtribunals der Sowjetischen Armee im Gefängnis Hoheneck (Sachsen) inhaftierten Frauen ist das Landgericht Berlin örtlich zuständig.KG20.03.2015
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3 U 80/13 - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei der „Berliner Räumung“, Verbrauch des RäumungstitelsLeitsatz: Die Verwahrung, Verwertung und Vernichtung der beweglichen Gegenstände des Mieters, die im Falle der vereinfachten Herausgabevollstreckung dem Vermieter als Gläubiger obliegt, ist nicht Teil, sondern Folge der Räumungsvollstreckung. Der Räumungstitel ist daher mit der Inbesitzsetzung des Vermieters verbraucht.OLG Rostock15.10.2013
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32 W 827/10 - Unzulässige RäumungsfristLeitsatz: Vor Erlass der Einspruchsentscheidung kann Räumungsfrist nur durch Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht werden.OLG München19.02.2010
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2 AR 24/08 - Ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnis; Herausgabeklage; Nutzungsentschädigung; Streitwertgrenze; RäumungLeitsatz: 1. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum handelt, für das das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Sachvortrag des Klägers. 2. Auch bei einer ausschließlich auf Eigentum gestützten Klage auf Herausgabe oder Nutzungsentschädigung gilt jedenfalls dann nichts anderes, wenn der Beklagte das Bestehen eines Mietverhältnisses nicht schlüssig vorträgt. (Leitsätze der Redaktion)KG22.05.2008
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16 Wx 131/98 - Rücknahme; Rechtsmittel; Kosten; außergerichtlich; Wohnungseigentumsverfahren; KostenentscheidungLeitsatz: Außergerichtliche Kosten sind im Wohnungseigentumsverfahren nur ausnahmsweise zu erstatten. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht bereits immer dann vor, wenn ein Beschwerdeführer sein Rechtsmittel zurücknimmt. Auch in einem solchen Fall müssen alle Umstände des konkreten Einzelfalls bei der Kostenentscheidung angemessen berücksichtigt werden.OLG Köln07.05.1999
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16 W 7726/95 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Wertausgleich; Nutzungsherausgabeanspruch; RechnungslegungLeitsatz: Die Beschränkung von Herausgabeansprüchen auf Nutzungen findet auf die Verfolgten des nationalsozialistischen Regimes keine Anwendung.KG08.02.1996
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4 U 131/89 - Herausgabeanspruch; Recht zum Besitz; Nutzungsrecht; Vermietung; WiderrufLeitsatz: Überträgt der Eigentümer das Nutzungsrecht an einer Wohnung auf einen anderen, der daraufhin die Wohnung an einen Dritten vermietet, so steht dem Dritten gegenüber dem Eigentümer ein Recht zum Besitz auch dann zu, wenn der Eigentümer später das Nutzungsrecht widerruft.OLG Schleswig14.03.1990
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24 W 3981/88 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; VerwalterverpflichtungLeitsatz: Im Wohnungseigentumsverfahren kann der Verwalter auch im Falle früherer Pflichtverletzungen nicht verpflichtet werden, künftige Eigentümerversammlungen entsprechend der Gesetzeslage durchzuführen. (Leitsatz der Redaktion)KG06.12.1989