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Suchergebnis Urteilssuche (3971 - 3980 von 7997)
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BVerwG 5 B 49.08 - Wahrnehmung des Amtes des Wehrwirtschaftsführers als erhebliches Vorschubleisten des nationalsozialistischen SystemsLeitsatz: Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen (hier: Wehrwirtschaftsführer), zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden sind, kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zu. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG30.06.2008
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BVerwG 8 B 81.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Aufbauenteignung; Überschuldung; Beweislast; ÜberzeugungsbildungLeitsatz: 1. Hält das Verwaltungsgericht einen Beteiligten in dem Sinne für "beweispflichtig", daß er die ihm günstigen Beweismittel selbst zu benennen hat, und läßt es deswegen das nicht unter Beweis gestellte Vorbringen des Beteiligten unberücksichtigt, beruht die Entscheidung auf einer fehlerhaften Überzeugungsbildung. 2. Es bleibt offen, ob bei einer Inanspruchnahme eines überschuldeten Grundstücks nach dem Aufbaugesetz auch eine Vermutung dahin besteht, daß die Überschuldung das bestimmende oder wesentlich mitbestimmende Motiv im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG für die Enteignung war (wie Urteil vom 30. Mai 1996 - 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 Nr. 79 = ZOV 1996, 380 und Beschluß vom 13. August 2003 - 7 B 24.03 -).BVerwG16.01.2006
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BVerwG 8 B 66.99 - Wiederaufnahmeverfahren; Restitutionsklage; Urkunde; russische Kassationsentscheidung; SondergerichtLeitsatz: 1. Sowjetische Militärtribunale sind keine Sondergerichte im Sinne von § 153 VwGO i. V. m. § 580 Nr. 6 ZPO. 2. Wird eine Urkunde erst nach Erlaß des nicht mit Berufung angreifbaren verwaltungsgerichtlichen Urteils errichtet, scheidet eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO i. V. m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO aus.BVerwG07.07.1999
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OVG 2 N 35.98 - Verwaltungsprozeßrecht; Rechtsschutzinteresse; Bauvorbescheid; fehlende Zustimmung des EigentümersLeitsatz: Zum fehlenden Rechtsschutzinteresse für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheides bei fehlender Zustimmung des Eigentümers.OVG Berlin29.06.1999
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VG 16 A 181.00 - Sachaufklärung im Denkmalschutzrecht; wirtschaftliche Zumutbarkeit; Abrißgenehmigung; wirtschaftliche Nutzung des GrundstücksLeitsatz: Mit welcher Prüfungsintensität sich Denkmaleigentümer und Behörden den Fragen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit zu nähern haben und welche Kriterien in diesem Zusammenhang maßgeblich sein sollen, erscheint weitgehend ungeklärt. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin20.04.2006
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3 K 1102/95 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Schätzungsgutachten; Manipulation; RückübertragungsausschlussLeitsatz: Unredlichkeit des Erwerbers bei Beteiligung seiner Mutter (Vorsitzende des Rates des Kreises) bei der Vergabe des Auftrages zur Wertermittlung.VG Dresden24.02.1997
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1 E 450/94. Me - Präklusionsfrist; Investitionsvorhaben; Vorhabenplan; InvestitionsvorrangLeitsatz: 1. § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG enthält eine materielle Präklusionsvorschrift. Die Präklusion erfaßt auch und vor allem die Behauptung, im Anspruch auf Rückübertragung nach § 3 Abs. 1 VermG verletzt zu sein. 2. Auch in dieser Auslegung ist § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG mit dem Grundgesetz vereinbar.VG Meiningen18.10.1994
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VG 25 A 538.92 - Investitionsvorrang; Beschleunigungsgebot; Vollziehbarkeit; vorläufiger Rechtsschutz; Widerrufsanspruch; einstweilige Anordnung; aufschiebende WirkungLeitsatz: Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrages nach § 80 Abs. 7 VwGO im Investitionsvorrangrecht.VG Berlin14.09.1993
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VG 25 A 492.91 - Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit; Gerichtsstand der belegenen SacheLeitsatz: Für Rechtsstreitigkeiten über Bescheide der Treuhandanstalt, durch die die Veräußerung eines Grundstücks nach § 3 a VermG zugelassen wird, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt; es gilt der besondere Gerichtsstand der Belegenheit der Sache (§ 52 Nr. 1 VwGO).VG Berlin11.10.1991
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11 T 120/20 - Voraussetzungen der öffentlichen ZustellungLeitsatz: 1. Die öffentliche Zustellung des Titels gegen einen ehemaligen Mieter setzt (nur zumutbare) Nachforschungen des Vermieters über den Aufenthaltsort voraus. 2. Diese sind bei einem Vermieter jedenfalls dann erfüllt, wenn die Meldeanschrift durch einen Mitarbeiter an Ort und Stelle überprüft und ein ehemaliger Mitbewohner vergeblich um Auskunft gebeten wurde. (Leitsätze der Redaktion)LG Schweinfurt28.10.2020