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Urteil Zerstörung eines mit dem Bauwerk verbundenen Kunstwerks, „HHole (for Mannheim) 2006“
Schlagworte
Zerstörung eines mit dem Bauwerk verbundenen Kunstwerks, „HHole (for Mannheim) 2006“
Leitsatz
Das Interesse des Urhebers am Fortbestehen eines mit einem Bauwerk unlösbar verbundenen Kunstwerks tritt in aller Regel hinter die Interessen des Gebäudeeigentümers an einer anderweitigen Nutzung und einer damit verbundenen Zerstörung des Kunstwerkes zurück.
(Leitsatz der Redaktion)
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