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Urteil Schmerzensgeld für Psychoterror durch Nachbarn
Schlagworte
Schmerzensgeld für Psychoterror durch Nachbarn
Leitsätze
1. Wenn ein Mieter wegen behaupteter Lärmbelästigung durch einen anderen Mieter ständig (auch nachts) gegen die Decke klopft, ist dies nicht durch Notwegerecht gerechtfertigt, sondern begründet allenfalls einen Unterlassungsanspruch.
2. Führen die Klopfattacken zu vegetativen Beschwerden und Angstzuständen, kann ein Schmerzensgeldanspruch begründet sein.
(Leitsätze der Redaktion)
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