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Urteil Schmerzensgeld für Psychoterror durch Nachbarn


Schlagworte

Schmerzensgeld für Psychoterror durch Nachbarn

Leitsätze

1. Wenn ein Mieter wegen behaupteter Lärmbelästigung durch einen anderen Mieter ständig (auch nachts) gegen die Decke klopft, ist dies nicht durch Notwegerecht gerechtfertigt, sondern begründet allenfalls einen Unterlassungsanspruch.

2. Führen die Klopfattacken zu vegetativen Beschwerden und Angstzuständen, kann ein Schmerzensgeldanspruch begründet sein.

(Leitsätze der Redaktion)

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