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Urteil Schriftformheilungsklausel und Form der Optionsausübung
Schlagworte
Schriftformheilungsklausel und Form der Optionsausübung
Leitsatz
Die Berufung auf einen etwaigen Formmangel ist treuwidrig, wenn die Parteien eine „Nachholklausel“ vereinbart haben; für eine schriftlich zu erklärende Optionsausübung genügt die einfache Schriftform.
(Leitsatz der Redaktion)
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