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Urteil Sofortiges Anerkenntnis trotz Schweigen auf Bitte um Mitteilung der Räumungsbereitschaft
Schlagworte
Sofortiges Anerkenntnis trotz Schweigen auf Bitte um Mitteilung der Räumungsbereitschaft
Leitsatz
Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung i.S.d. § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt.
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