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Suchergebnis Urteilssuche (2631 - 2640 von 8080)
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67 S 264/22 - Widerspruch nach Eigenbedarfskündigung, in Berlin kein angemessener ErsatzwohnraumLeitsatz: 1. Zu fehlendem Ersatzwohnraum in Berlin als einem die Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigenden Härtegrund gemäß § 574 Abs. 2 BGB.2. Bei tatsächlicher Mangellage und hinreichender Bemühungen um Ersatzwohnraum (hier: 244 Bewerbungen in zweieinhalb Jahren) kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Urteil bestimmt werden.3. Die Suche des Mieters muss sich in einer Großstadt wie Berlin nicht auf die gesamte Gemeinde erstrecken.4. Eine längerfristige Fortsetzung des Mietverhältnisses kann nach gerichtlicher Schätzung der ortsüblichen Neuvertragsmiete angeordnet werden.(Leitsätze zu 2 bis 4 von der Redaktion)LG Berlin II25.01.2024
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2 U 47/20 - Unwirksame Klausel im GeschäftsraummietvertragLeitsatz: 1. In einem Geschäftsraummietvertrag ist eine vorformulierte Klausel unwirksam, die dem Mieter die Reparatur- und Instandhaltungskosten der von ihm genutzten Mietsache auferlegen, auch wenn die Reparaturen an konstruktiven Teilen zu Lasten des Vermieters gehen. 2. Entsprechendes gilt für die einschränkungslose Verpflichtung, Glasbruchschäden zu beseitigen. 3. Eine Individualvereinbarung (hier: zu Schönheitsreparaturen) setzt nicht voraus, dass der Verwender einer Klausel diese vollständig aufgibt; es kann auch ausreichen, dass der Verwender sich mit einer anderen für den Vertragspartner weniger belastenden Regelung einverstanden erklärt. (Leitsätze der Redaktion)OLG Frankfurt/Main06.11.2020
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2-13 S 98/17 - Duldung der Störungsbeseitigung, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Verjährung des BeseitigungsanspruchesLeitsatz: 1. Ist der Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung verjährt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beschließen. 2. Für den Anspruch auf Duldung der Störungsbeseitigung ist auch in Zwei-Personen-Gemeinschaften nur die Gemeinschaft anspruchsberechtigt.LG Frankfurt/Main07.06.2018
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2-09 S 45/14 - Verwalterwahl nur mit VergleichsangebotenLeitsatz: Auch wenn die Wohnungseigentümer in der Einladung erfolglos aufgefordert werden, Alternativangebote von anderen Verwaltern beizubringen, aber gleichwohl in der Versammlung über das einzige Angebot abgestimmt wird, ohne dass die Einholung von Alternativangeboten verlangt wird, ist die Verwalterbestellung für ungültig zu erklären, weil die Wohnungseigentümer keine ausreichende Beurteilungsgrundlage hatten. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt am Main07.01.2015
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2-13 T 60/12 - Kostentragungspflicht bei Anfechtungsklage gegen ausgeschiedene WohnungseigentümerUrteil: ...auch von ihnen selbst dem Gericht...LG Frankfurt am Main26.04.2013
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34 C 174/06 - Mietspiegelmittelwert im Zweifel maßgeblich; Mieterhöhung mit Mietspiegel ohne Orientierungshilfe; ortsübliche Miete; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Verlangt der Vermieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, die über den Mittelwert des qualifizierten Mietspiegels hinausgeht, hat er wohnwerterhöhende Merkmale darzulegen. 2. Das gilt auch, wenn eine Orientierungshilfe fehlt; die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist unzulässig.AG Brandenburg a. d. Havel29.03.2007
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5 O 3449/93 - Bodenreform; Siedlereigentum; EigentumszuweisungLeitsatz: 1. Das aufgrund der Bodenreform zugeteilte Siedlungseigentum entspricht nicht dem Eigentum der geltenden Rechtsordnung. 2. Das Siedlungseigentum unterlag nicht der Erbfolge im Sinne der geltenden Rechtsordnung. 3. Eine Eigentumszuweisung gemäß Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB ist von vornherein mit dem Auflassungsanspruch des Berechtigten behaftet.LG Chemnitz30.11.1993
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I ZR 98/17 - Zerstörung eines mit dem Bauwerk verbundenen Kunstwerks, „HHole (for Mannheim) 2006“Leitsatz: a) Die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werks stellt eine „andere Beeinträchtigung“ im Sinne des § 14 UrhG dar. Bei der Prüfung, ob die Vernichtung geeignet ist, die berechtigten persönlichen und geistigen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden, ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks vorzunehmen. b) Bei der Interessenabwägung ist auf Seiten des Urhebers zu berücksichtigen, ob es sich bei dem vernichteten Werk um das einzige Vervielfältigungsstück des Werks handelte, oder ob von dem Werk weitere Vervielfältigungsstücke existieren. Ferner ist zu berücksichtigen, welche Gestaltungshöhe das Werk aufweist, und ob es ein Gegenstand der zweckfreien Kunst ist oder als angewandte Kunst einem Gebrauchszweck dient. c) Auf Seiten des Eigentümers können, wenn ein Bauwerk oder Kunst in oder an einem solchen betroffen ist, bautechnische Gründe oder das Interesse an einer Nutzungsänderung von Bedeutung sein. Bei Werken der Baukunst oder mit Bauwerken unlösbar verbundenen Kunstwerken werden die Interessen des Eigentümers an einer anderweitigen Nutzung oder Bebauung des Grundstücks oder Gebäudes den Interessen des Urhebers am Erhalt des Werks in der Regel vorgehen, sofern sich aus den Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt. d) Im Rahmen der Interessenabwägung kann sich auswirken, ob der Eigentümer dem Urheber Gelegenheit gegeben hat, das Werk zurückzunehmen oder - wenn dies aufgrund der Beschaffenheit des Werks nicht möglich ist - Vervielfältigungsstücke hiervon anzufertigen.BGH21.02.2019
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62 S 179/96 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Erhebungsstichtag; Orientierungshilfe; ortsübliche Vergleichsmiete; Betriebskostenabzug; Begrenzung wegen öffentlicher FörderungTeaser: ..., unterstellen die Gerichte generell, daß Mieter...LG Berlin14.11.1996
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57 C 44/20 - Schönheitsreparaturen bei Wohnungsrückgabe in ungewöhnlicher FarbgestaltungUrteil: ...Ansicht des Gerichts „doch deutlich von...AG Paderborn03.12.2020
