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Suchergebnis Urteilssuche (2591 - 2600 von 7938)
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2-13 S 98/17 - Duldung der Störungsbeseitigung, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Verjährung des BeseitigungsanspruchesLeitsatz: 1. Ist der Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung verjährt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beschließen. 2. Für den Anspruch auf Duldung der Störungsbeseitigung ist auch in Zwei-Personen-Gemeinschaften nur die Gemeinschaft anspruchsberechtigt.LG Frankfurt/Main07.06.2018
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2-09 S 45/14 - Verwalterwahl nur mit VergleichsangebotenLeitsatz: Auch wenn die Wohnungseigentümer in der Einladung erfolglos aufgefordert werden, Alternativangebote von anderen Verwaltern beizubringen, aber gleichwohl in der Versammlung über das einzige Angebot abgestimmt wird, ohne dass die Einholung von Alternativangeboten verlangt wird, ist die Verwalterbestellung für ungültig zu erklären, weil die Wohnungseigentümer keine ausreichende Beurteilungsgrundlage hatten. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt am Main07.01.2015
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2-13 T 60/12 - Kostentragungspflicht bei Anfechtungsklage gegen ausgeschiedene WohnungseigentümerUrteil: ...auch von ihnen selbst dem Gericht...LG Frankfurt am Main26.04.2013
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34 C 174/06 - Mietspiegelmittelwert im Zweifel maßgeblich; Mieterhöhung mit Mietspiegel ohne Orientierungshilfe; ortsübliche Miete; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Verlangt der Vermieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, die über den Mittelwert des qualifizierten Mietspiegels hinausgeht, hat er wohnwerterhöhende Merkmale darzulegen. 2. Das gilt auch, wenn eine Orientierungshilfe fehlt; die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist unzulässig.AG Brandenburg a. d. Havel29.03.2007
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5 O 3449/93 - Bodenreform; Siedlereigentum; EigentumszuweisungLeitsatz: 1. Das aufgrund der Bodenreform zugeteilte Siedlungseigentum entspricht nicht dem Eigentum der geltenden Rechtsordnung. 2. Das Siedlungseigentum unterlag nicht der Erbfolge im Sinne der geltenden Rechtsordnung. 3. Eine Eigentumszuweisung gemäß Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB ist von vornherein mit dem Auflassungsanspruch des Berechtigten behaftet.LG Chemnitz30.11.1993
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I ZR 98/17 - Zerstörung eines mit dem Bauwerk verbundenen Kunstwerks, „HHole (for Mannheim) 2006“Leitsatz: a) Die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werks stellt eine „andere Beeinträchtigung“ im Sinne des § 14 UrhG dar. Bei der Prüfung, ob die Vernichtung geeignet ist, die berechtigten persönlichen und geistigen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden, ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks vorzunehmen. b) Bei der Interessenabwägung ist auf Seiten des Urhebers zu berücksichtigen, ob es sich bei dem vernichteten Werk um das einzige Vervielfältigungsstück des Werks handelte, oder ob von dem Werk weitere Vervielfältigungsstücke existieren. Ferner ist zu berücksichtigen, welche Gestaltungshöhe das Werk aufweist, und ob es ein Gegenstand der zweckfreien Kunst ist oder als angewandte Kunst einem Gebrauchszweck dient. c) Auf Seiten des Eigentümers können, wenn ein Bauwerk oder Kunst in oder an einem solchen betroffen ist, bautechnische Gründe oder das Interesse an einer Nutzungsänderung von Bedeutung sein. Bei Werken der Baukunst oder mit Bauwerken unlösbar verbundenen Kunstwerken werden die Interessen des Eigentümers an einer anderweitigen Nutzung oder Bebauung des Grundstücks oder Gebäudes den Interessen des Urhebers am Erhalt des Werks in der Regel vorgehen, sofern sich aus den Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt. d) Im Rahmen der Interessenabwägung kann sich auswirken, ob der Eigentümer dem Urheber Gelegenheit gegeben hat, das Werk zurückzunehmen oder - wenn dies aufgrund der Beschaffenheit des Werks nicht möglich ist - Vervielfältigungsstücke hiervon anzufertigen.BGH21.02.2019
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62 S 179/96 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Erhebungsstichtag; Orientierungshilfe; ortsübliche Vergleichsmiete; Betriebskostenabzug; Begrenzung wegen öffentlicher FörderungTeaser: ..., unterstellen die Gerichte generell, daß Mieter...LG Berlin14.11.1996
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57 C 44/20 - Schönheitsreparaturen bei Wohnungsrückgabe in ungewöhnlicher FarbgestaltungUrteil: ...Ansicht des Gerichts „doch deutlich von...AG Paderborn03.12.2020
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IX ZR 175/11 - Erschließungsbeitrag; Fälligkeit; Verlängerung der Fälligkeitsfrist; Säumniszuschlag; Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten in der Zwangsversteigerung; Zuteilung des Überschusses; Verjährung des WiederkaufsrechtsLeitsatz: a) Die gesetzliche Fälligkeitsfrist eines Erschließungsbeitrags endet mit dem Ablauf desjenigen Tages, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, an welchem der Beitragsbescheid dem Schuldner bekannt gegeben worden ist. Endet diese Frist mit Ablauf eines Freitags, so verlängert sie sich nicht bis zum nächsten Werktag. b) Der erste Fälligkeitstag ist der Sonnabend, wenn die Fälligkeitsfrist mit Ablauf eines Freitags endet. Der Beitrag wird mit dem Beginn des folgenden Sonntags rückständig. Die Rückstandsfristen des Zwangsversteigerungsrechts enden in diesem Fall mit Ablauf des Werktages, der in dem betreffenden Jahr dem Sonnabend vor Beginn der Rückstandsfrist entspricht. c) Der im Range nach dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgemerkte bedingte Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten gewährt, wenn die Vormerkung durch den Zuschlag erlischt, in der Zwangsversteigerung des Grundstücks jedenfalls dann ein Anrecht auf die Zuteilung des Übererlöses ohne Abzug des Wiederkaufpreises, wenn diese bedingte Kaufpreisforderung anderweitiger Beschlagnahme unterliegt und die Bedingung nicht ausfällt (hier: Konkursbeschlag über das Vermögen des Wiederverkäufers). d) Die rechtsgestaltende Ausübung des Wiederkaufsrechts unterliegt neben der Ausschlussfrist keiner Verjährung. Der Herausgabeanspruch des Wiederkäufers auf ein verkauftes Grundstück verjährt in zehn Jahren nach Ausübung des Wiederkaufsrechts.BGH24.05.2012
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VII ZR 46/07 - Rechtskraft der Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen ArchitektenLeitsatz: Die Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen Nichtausführung einer Ausführungsplanung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen Fehlern des Architekten bei der gesondert zu beurteilenden Entwurfsplanung, Bauüberwachung und der Abnahme des Bauwerks dann nicht entgegen, wenn aus dem Vortrag im ersten Prozess eindeutig hervorgeht, dass ausschließlich die fehlende Ausführungsplanung Gegenstand des Rechtsstreits war.BGH24.01.2008