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Urteil Gebäudeeigentumserwerb
Schlagworte
Gebäudeeigentumserwerb; öffentlicher Glaube des Grundbuchs; Eintragung in das Gebäudegrundbuch
Leitsatz
Für die Möglichkeit des Erwerbs selbständigen Gebäudeeigentums aufgrund der Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs genügt es, wenn die Eintragung des Gebäudeeigentums (auch) bei dem belasteten Grundstück zugleich mit der Umschreibung des Eigentums im Gebäudegrundbuch erfolgt ist.
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