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Urteil Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen
Schlagworte
Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen; Fotokopien; Kostenerstattung
Leitsatz
Den einzelnen Wohnungseigentümern steht ein Anspruch auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen und Fertigung von Fotokopien gegen Kostenerstattung zu.
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