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Suchergebnis Urteilssuche (2481 - 2490 von 8054)

  1. 15a C 161/08 - Zustimmungsklage zur Mieterhöhung nach Hausverkauf, Mieterhöhung, Klageänderung, Vermieterstellung, nachgeschobenes Erhöhungsverlangen, Eintragung in Grundbuch
    Leitsatz: 1. Die Klagefrist gemäß § 558 b BGB ist nur gewahrt, wenn bei Klageerhebung der Kläger noch Vermieter ist, wobei die Eintragung im Grundbuch maßgeblich ist. 2. Eine Klageänderung (neuer Eigentümer als Kläger) ist jedenfalls dann nicht sachdienlich, wenn sich der neue Kläger auf ein nachgeholtes Erhöhungsverlangen stützt, für das die Zustimmungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Eine Vertagung des Rechtsstreits ist dann nicht geboten (Abgrenzung zu LG Berlin, GE 2008, 995). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    05.12.2008
  2. 6 C 76/06 - Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung nur bei vereinbarten oder gezahlten Vorschüssen; rechtzeitig zur Post gegebene und verspätet zugegangene Abrechnung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist zur Abrechnung innerhalb der Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechungszeitraums nicht verpflichtet, wenn Betriebskosten weder vereinbart noch gezahlt worden sind. 2. Der Vermieter hat die Überschreitung der Ausschlußfrist nicht zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung dem Mieter verspätet zugeht. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    13.09.2006
  3. 15 C 159/00 - Schadensersatzanspruch des Untermieters gegen Hauptmieter nach rechtsgrundloser Kündigung des Hauptmietverhältnisses
    Leitsatz: 1. Kündigt der Mieter das Mietverhältnis mit dem Eigentümer, kann der Untermieter vom Hauptmieter Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 2. Dazu gehören auch Kosten aus einem Vergleich im Räumungsprozeß, den der Untermieter abschloß, um die Wohnung zu behalten.
    AG Schöneberg
    17.10.2000
  4. 12 C 69/00 - Unzulässige Installation von Videokameras; Videoüberwachung
    Leitsatz: Eine ständige Videoüberwachung des Zugangs zur Wohnung beeinträchtigt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters.
    AG Schöneberg
    10.05.2000
  5. 5 C 284/99 - Umlagemaßstab; Heizkosten; Wärmedämmung; Verteilungsmaßstab; Energiebedarf; Sachverständigenbeweis; Gutachtenauftrag; Überschreitung
    Leitsatz: Bei der Festlegung des Verteilungsmaßstabes der Heizkosten auf einzelne Mietwohnungen muß der Vermieter den baulichen Zustand des Gebäudes mit dem jeweiligen Energiebedarf der Wohnungen berücksichtigen.
    AG Saarburg
    22.03.2000
  6. 22 C 674/98 - Staffelmiete; Staffelmietzinsvereinbarung; Rückzahlung; Verjährung; Verjährungsfrist; Verwirkung; Rückforderung; Bestätigung
    Leitsatz: Der Mieter kann aufgrund unwirksamer Staffelmietzinsvereinbarung gezahlte Mietzinsbeträge zurückverlangen, wenn eine Verjährungsfrist von vier Jahren noch nicht abgelaufen ist und er die Erhöhungszahlungen nicht schriftlich als vertraglich wirksam bestätigt hat.
    AG Neumünster
    12.06.1998
  7. 207 C 501/96 - Hausmeisterwohnung; Kündigung; Arbeitsvertrag; Hausmeister
    Leitsatz: Zu den Voraussetzung der Kündigung des Mietverhältnisses über eine sog. Hausmeisterwohnung in Verbindung mit einer Kündigung des Hausmeister-Arbeitsvertrages.
    AG Köln
    26.03.1997
  8. 23 C 223/89 - fristlose Kündigung; Räumungsklage; Kosten; Verzug; Räumungsanspruch; Klagezustellung; Zahlungsklage; Klageänderung
    Leitsatz: Der Vermieter kann die Kosten der unmittelbar nach seiner fristlosen Kündigung erhobenen Räumungsklage nicht vom Mieter ersetzt verlangen, wenn die Räumung vor Zustellung der Klage erfolgt ist.
    AG Bergisch Gladbach
    27.09.1989
  9. 15 C 175/88 - Ortsübliche Miete im Außenbezirk; Freifinanzierter Wohnraum; Mietpreisüberhöhung; Mietzinsvereinbarung; Wuchermiete; ortsübliche Miete; Außenbezirk; Entgelt; unangemessen hohes; Vergleichsmiete; Kostenmiete
    Leitsatz: Zur Höhe der ortsüblichen Miete in einem Berliner Außenbezirk.
    AG Schöneberg
    31.05.1988
  10. 4 C 329/81 - Reihenhaus als Einfamilienhaus; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Einfamilienhaus; Reihenhaus; Wohngebäude
    Leitsatz: Reihenhäuser sind Einfamilienhäuser, auch wenn gemeinsame Versorgungsanschlüsse und ein gemeinsames Dach mit durchgehender Dachrinne vorhanden sind und die einzelnen Wohneinheiten nicht durch eine Brandmauer getrennt sind.
    AG Schöneberg
    22.09.1981