Urteil Räumungsvollstreckung bei latenter Suizidgefahr
Schlagworte
Räumungsvollstreckung bei latenter Suizidgefahr
Leitsätze
1. Eine Verfassungsbeschwerde ist ausnahmsweise nicht wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässig, wenn eine Anhörungsrüge zwar statthaft, aber offensichtlich aussichtslos gewesen wäre.
2. Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall der Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, ist in der Regel ein Sachverständigengutachten zu den gesundheitlichen Folgen für den Betroffenen erforderlich. Das gilt auch dann, wenn im Entlassungsbericht des Krankenhauses eine akute Suizidalität verneint wurde, der aktuelle Befundbericht des behandelnden Facharztes dies jedoch nicht ausschließt.
(Leitsätze der Redaktion)
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