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Suchergebnis Urteilssuche (7731 - 7740 von 7983)

  1. 6 U 1049/98 - Haftpflichtgesetz, Wirkungshaftung nach dem - bei Rückstau im Kanalsystem; Kanalisation, Wasserschäden durch -
    Leitsatz: § 2 Abs. 1 HPflG findet Anwendung, wenn aufgrund eines Rückstaus im Kanalsystem Wasser aus einem stillgelegten, auf einer Seite aber offenen Kanalrohr in ein Grundstück eindringt.
    OLG Dresden
    16.10.1998
  2. 5 W 60/97 - Weinlaub; Rückschnitt; Mehrheitsbeschluß; Instandsetzung; Instandhaltung; Teppichboden; Treppenhaus; Ersetzung; Einstimmiger Beschluß; Stimmrecht; Mißbrauch; Mehrheitseigentümer; Ehefrau; Verwalter; Verwaltervertrag; Ermächtigung; Wohngeldzahlung; Bankeinzugsverfahren; Lastschriftverfahren
    Leitsatz: 1. a) Das Stutzen der rankenden Grünbepflanzung (hier: Weinlaub) an der Hausfassade kann die Mehrheit der Wohnungseigentümerversammlung beschließen. b) Mit Stimmenmehrheit kann der Ersatz eines schadhaften gemeinschaftlichen Teppichbodens im Treppenhaus auch dann beschlossen werden, wenn ein früherer, nicht notwendig einstimmiger Beschluß, der eine andere Ersetzung vorsah, durch den Mehrheitsbeschluß geändert wird. 2. a) Der Mehrheitseigentümer mißbraucht sein Stimmrecht nicht schon dann, wenn er sein Stimmenübergewicht einsetzt, um seine Ehefrau zur Verwalterin zu wählen. b) Der Mehrheitseigentümer darf mitstimmen, wenn der Abschluß eines Verwaltervertrages mit seiner Ehefrau gebilligt werden soll. 3. Die Vereinbarung einer Regelung in einem Verwaltervertrag, nach der die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, dem Verwalter auf dessen Verlangen eine Ermächtigung zum Abruf des monatlichen Wohngeldes im Wege des Bankeinzugsverfahrens zu erteilen, entspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
    OLG Saarbrücken
    10.10.1997
  3. 8 RE-Miet 6517/96 - Mieterhöhungsverlangen; zutreffender Erhöhungsbetrag; überhöht bezifferte Ausgangsmiete; überhöht bezifferte Endmiete; schwebend unwirksames oder wirksames früheres Mieterhöhungsverlangen; hintereinandergeschaltete Mieterhöhungen; Kürzungsbeträge bei Grundstücksveräußerung; Verpflichtungsmiete
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG, bei dem zwar der Ausgangsmietzins und der begehrte neue Mietzins überhöht beziffert wurden, der Erhöhungsbetrag jedoch zutreffend wiedergegeben ist, ist nicht unwirksam, wenn die Überhöhungen ihre Ursache in einer vorangegangenen Mieterhöhungserklärung haben, über deren Wirksamkeit im Zeitpunkt des gegenwärtigen Zustimmungsverlangens noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. 2. Die Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Satz 2 MHG trifft nur denjenigen Vermieter, der den Mietzins nach § 3 MHG erhöht hat oder erhöhen könnte. Diese Voraussetzungen liegen bei dem Erwerber eines mit öffentlichen (oder ihnen gleichgestellten) Mitteln modernisierten preisfreien Wohnraums nicht vor. Unberührt bleibt eine rechtsgeschäftlich übernommene Verpflichtung des Erwerbers (oder eine mietvertragliche Verpflichtung des Veräußerers, in die er gemäß § 571 BGB eingetreten ist), den vom Mieter zu fordernden Mietzins in bestimmter Weise zu gestalten (Verpflichtungsmiete).
    KG
    15.09.1997
  4. 2 W 101/96 - Gerichtsvollzieher; Erinnerung; Räumungsvollstreckung; sofortige weitere Beschwerde; Lebensgefährte; Titel; Mitbesitz; Vollstreckung
    Leitsatz: 1. Durch eine gerichtliche Entscheidung, die den Gerichtsvollzieher anweist, die Räumungsvollstreckung aus einem Titel gegen einen Dritten durchzuführen, wird der Titelschuldner selbst nicht beschwert. Ihm steht gegen diese Entscheidung daher kein Rechtsmittel zu. 2. Gegen den Lebensgefährten des Räumungsschuldners, der Mitbesitz an der Wohnung erlangt hat, findet die Räumungsvollstreckung nur statt, wenn der Gläubiger auch gegen ihn einen Vollstreckungstitel oder eine titelergänzende oder -übertragende Vollstreckungsklausel erwirkt hat. 3. Ob der Besitzer des zu räumenden Objekts nach materiellem Recht gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger zum Besitz berechtigt ist, hat der Gerichtsvollzieher nicht zu prüfen.
    OLG Köln
    05.09.1996
  5. 24 W 1145/93 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Jahresabrechnung; ordnungsgemäße Verwaltung; Verwalterermächtigung; Heizölkredit
    Leitsatz: 1. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümerversammlung auf der Ausgabenseite der Jahresabrechnung ausnahmsweise neben den tatsächlich getätigten Ausgaben auch solche offenen Verbindlichkeiten der betreffenden Wirtschaftsperiode einsetzt, die lediglich wegen Nichtbegleichung fälliger Vorschußpflichten einzelner Wohnungseigentümer unbeglichen geblieben sind. 2. Enthält die Abrechnung solche offenen Verbindlichkeiten, kann ein während der gesetzten Abrechnungsperiode der Gemeinschaft angehörender Wohnungseigentümer den Genehmigungsbeschluß der Wohnungseigentümerversammlung nicht mit der Begründung anfechten, die Zusammensetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft habe sich zwischen der Entstehung der offenen Verbindlichkeiten und dem Beschluß zur Abrechnung geändert (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 30. November 1992 - 24 W 6947/91 -). 3. Die Wohnungseigentümer können den Verwalter mit Mehrheit ermächtigen, zum Einkauf von Heizöl einen begrenzten Kredit aufzunehmen.
    KG
    28.01.1994
  6. 1 W 1590/92 - Parteibetriebe; Umwandlung
    Leitsatz: Keine Umwandlung organisationseigener Betriebe der Parteien der ehemaligen DDR in Kapitalgesellschaften.
    KG
    06.04.1993
  7. W 1117/93 Baul. - Baulandverfahren; einstweilige Verfügung; Rückenteignung
    Leitsatz: 1. Im Baulandverfahren ist der Erlaß einer einstweiligen Verfügung zulässig. 2. Für die Rückenteignung eines 1986 in der DDR enteigneten Grundstücks gilt § 102 BauGB. 3. Artikel 41 EinV hat gegenüber Art. 19 EinV keinen "Spezialcharakter". 4. Das Vermögensgesetz verdrängt generell nicht § 102 BauGB. 5. § 102 BauGB erfaßt jedenfalls auch solche Grundstücksenteignungen, bei denen die materiellen Voraussetzungen für die Rückent eignung erst nach dem Inkrafttreten des Baugesetzbuches, also nach dem 3. Oktober 1990, entstanden sind. 6. Entspricht das von der Behörde gewählte Verfahren nicht dem Gesetz, so rechtfertigt sich eine einstweilige Verfügung, weil nicht festgestellt werden kann, daß der Antrag auf Rückenteignung ohne Aussicht auf Erfolg bleiben wird.
    KG
    30.03.1993
  8. 8 RE-Miet 4902/92 - Mieterhöhungsverlangen; Sperrfrist; Jahresfrist
    Leitsatz: Der Senat legt dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Ist ein gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG gestelltes Mietzinserhöhungsver-langen wirksam, obwohl es dem Mieter vor Ablauf der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG geltenden Sperrfrist zugegangen ist?
    KG
    12.02.1993
  9. 1 W 1997/91 - Anfechtung von Zwangserbausschlagungen durch DDR-Übersiedler
    Leitsatz: 1. Eine Anfechtung von Erbausschlagungen, die der Erbe auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck erklärt hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist jedenfalls dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Form der Ausschlagung nicht im Einverständnis mit dem Begünstigten gewählt wurde, um diesem Vermögenswerte zu übertragen. 2. Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Zwangslage aufhört. Das ist jedenfalls der Zeitpunkt, von dem an es dem Anfechtenden zumutbar war, die Anfechtungserklärung dem Staatlichen Notariat zu übermitteln; eine Zumutbarkeit in diesem Sinne ist jedenfalls für die Zeit nach der Grenzöffnung am 9. November 1989 anzunehmen. Unentschieden bleibt, ob nicht die Anfechtungsfrist in jedem Falle vom Zeitpunkt der Ausreise an zu laufen beginnt, weil bei politischer Gefährdung oder sonstiger Unzumutbarkeit eine interlokale Zuständigkeit der Nachlaßgerichte der Bundesrepublik Deutschland für die Entgegennahme der Anfechtungserklärung bestand.
    KG
    08.12.1992
  10. 9 ReMiet 1/91 - Kündigungsprivileg; gemischte Nutzung des Wohngebäudes; Gewerberäume für Vermieter
    Leitsatz: 1. Für die Anwendung des Kündigungsrechts nach § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB kommt es nicht darauf an, daß der Vermieter schon bei Abschluß des Mietvertrages in dem betreffenden Haus wohnte (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Koblenz vom 25. Mai 1981 - 4 W-RE 277/81 -, WM 1981, 204 = RES § 564 b BGB Nr. 8 sowie den Rechtsentscheid des BayObLG vom 31. Januar 1991 - REMiet 3/90 -, WM 1991, 249). 2. Das Kündigungsprivileg des § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB greift auch dann ein, wenn sich in einem Wohngebäude (ein solches liegt auch vor, wenn bei gemischter Nutzung der Wohncharakter den gewerblichen eindeutig überwiegt) außer zwei Wohnungen, die vom Mieter und Vermieter bewohnt werden, Gewerberäume befinden, falls diese vom Vermieter für eigene betriebliche Belange selbst benutzt werden.
    OLG Karlsruhe
    25.11.1991