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  1. 2-13 T 32/22 - Voraussetzungen einer Urteilsberichtigung
    Urteil: ...das Gericht, aber auch für Dritte ohne...
    LG Frankfurt/Main
    11.07.2022
  2. XII ZR 75/21 - Pandemiebedingte Betriebseinschränkung eines Einzelhandelsgeschäfts kein Mangel der Mietsache
    Leitsatz: a)  Eine durch die COVID-19-Pandemie bedingte Betriebsbeschränkung eines Einzelhandelsgeschäfts führt nicht zu einem Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dem Vermieter wird dadurch die vertraglich geschuldete Leistung zur Überlassung und Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand auch nicht ganz oder teilweise unmöglich (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 232, 178 = NJW 2022, 1370). b)  Im Fall einer Geschäftsschließung, die auf einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beruht, kommt grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 232, 178 = NJW 2022, 1370). c)  Bei der Prüfung, ob dem Mieter ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag unzumutbar ist, sind auch die finanziellen Vorteile zu berücksichtigen, die der Mieter aus staatlichen Leistungen zum Ausgleich der pandemiebedingten Nachteile erlangt hat. Zudem ist zu berücksichtigen, ob und in welchem Umfang der Mieter in der Zeit der Nutzungsbeschränkung Aufwendungen, etwa infolge geleisteter Kurzarbeit, erspart hat.
    BGH
    13.07.2022
  3. 35 O 233/20 - Berechnung der Schadenshöhe bei Beschädigung des Laminatfußbodens durch Wassereintritt
    Urteil: ...Das Gericht...
    LG Berlin
    13.07.2022
  4. 940 OWi 862 Js 44556/21 - Sorgfaltspflichten bei der Bemessung des Mietpreises
    Urteil: ...des Gerichts ein geringes Angebot an...
    AG Frankfurt/Main
    14.07.2022
  5. V ZR 127/21 - Störende Wohnnutzung in einer Teileigentumseinheit
    Urteil: ...gemacht werden; für die bei Gericht bereits...
    BGH
    15.07.2022
  6. 30 U 82/22 - Sonderkündigungsrecht bei pandemiebedingtem Nichterreichen eines ver-traglich festgelegten Umsatzes
    Leitsatz: 1. Räumt der Vermieter dem Mieter in einem gewerblichen Mietvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Nichterreichen eines bestimmten Umsatzes in einem bestimmten Mietjahr ein, ohne dass insoweit Einschränkungen hinsichtlich des Grundes des Nichterreichens des Umsatzes verabredet sind, berechtigt dies den Mieter auch dann zur Kündigung, wenn er den Umsatz lediglich pandemiebedingt verfehlt, in den Vorjahren hingegen erzielt hat (siehe schon LG Münster, Urteil vom 1. April 2022 - 10 O 2/22, ZMR 2022, 551).2. Dem Vermieter steht dann hinsichtlich des Kündigungsrechts auch kein Recht auf Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage zu, da er das Risiko einer pandemiebedingten Schließung des Mietlokals übernommen hat.
    OLG Hamm
    15.07.2022
  7. 203 C 199/21 - Aktien als Mietkaution, Anspruch des Mieters auf Kursgewinne
    Leitsatz: 1. Dem Mieter stehen die Erträge aus einer Mietsicherheit zu; das gilt auch für Kursgewinne bei Aktien.2. Die Vereinbarung eines Wahlrechts für den Vermieter, bei Beendigung des Mietverhältnisses nur den Nominalbetrag zurückzuzahlen, ist auch in Altverträgen unzulässig.3. Die Verjährung des Anspruchs des Mieters auf sofortige Rückzahlung einer überhöhten Kaution betrifft nicht den Anspruch auf Abrechnung und Herausgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses; die Verjährungsfrist hierfür beginnt erst mit der Fälligkeit der Abrechnungspflicht des Vermieters.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Köln
    19.07.2022
  8. 66 S 47/22 - Berliner Mietspiegel 2021 als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
    Der Fall: .... Das Gericht müsse daher die vom Kläger...
    LG Berlin
    20.07.2022
  9. 12 U 155/21 - Fristlose Kündigung wegen Ankündigung der Leistungsverweigerung
    Teaser: ...die Gerichte wie hier in einem Fall, in...
    KG
    21.07.2022
  10. 48 C 331/21 - Keine Vorenthaltung bei mündlichem Angebot der Schlüsselrückgabe
    Urteil: ...Gerichts fest“....
    AG Hamburg
    29.07.2022