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Suchergebnis Urteilssuche (7611 - 7620 von 7812)
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2-13 T 32/22 - Voraussetzungen einer UrteilsberichtigungUrteil: ...das Gericht, aber auch für Dritte ohne...LG Frankfurt/Main11.07.2022
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XII ZR 75/21 - Pandemiebedingte Betriebseinschränkung eines Einzelhandelsgeschäfts kein Mangel der MietsacheLeitsatz: a) Eine durch die COVID-19-Pandemie bedingte Betriebsbeschränkung eines Einzelhandelsgeschäfts führt nicht zu einem Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dem Vermieter wird dadurch die vertraglich geschuldete Leistung zur Überlassung und Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand auch nicht ganz oder teilweise unmöglich (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 232, 178 = NJW 2022, 1370). b) Im Fall einer Geschäftsschließung, die auf einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beruht, kommt grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 232, 178 = NJW 2022, 1370). c) Bei der Prüfung, ob dem Mieter ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag unzumutbar ist, sind auch die finanziellen Vorteile zu berücksichtigen, die der Mieter aus staatlichen Leistungen zum Ausgleich der pandemiebedingten Nachteile erlangt hat. Zudem ist zu berücksichtigen, ob und in welchem Umfang der Mieter in der Zeit der Nutzungsbeschränkung Aufwendungen, etwa infolge geleisteter Kurzarbeit, erspart hat.BGH13.07.2022
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35 O 233/20 - Berechnung der Schadenshöhe bei Beschädigung des Laminatfußbodens durch WassereintrittUrteil: ...Das Gericht...LG Berlin13.07.2022
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940 OWi 862 Js 44556/21 - Sorgfaltspflichten bei der Bemessung des MietpreisesUrteil: ...des Gerichts ein geringes Angebot an...AG Frankfurt/Main14.07.2022
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V ZR 127/21 - Störende Wohnnutzung in einer TeileigentumseinheitUrteil: ...gemacht werden; für die bei Gericht bereits...BGH15.07.2022
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30 U 82/22 - Sonderkündigungsrecht bei pandemiebedingtem Nichterreichen eines ver-traglich festgelegten UmsatzesLeitsatz: 1. Räumt der Vermieter dem Mieter in einem gewerblichen Mietvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Nichterreichen eines bestimmten Umsatzes in einem bestimmten Mietjahr ein, ohne dass insoweit Einschränkungen hinsichtlich des Grundes des Nichterreichens des Umsatzes verabredet sind, berechtigt dies den Mieter auch dann zur Kündigung, wenn er den Umsatz lediglich pandemiebedingt verfehlt, in den Vorjahren hingegen erzielt hat (siehe schon LG Münster, Urteil vom 1. April 2022 - 10 O 2/22, ZMR 2022, 551).2. Dem Vermieter steht dann hinsichtlich des Kündigungsrechts auch kein Recht auf Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage zu, da er das Risiko einer pandemiebedingten Schließung des Mietlokals übernommen hat.OLG Hamm15.07.2022
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203 C 199/21 - Aktien als Mietkaution, Anspruch des Mieters auf KursgewinneLeitsatz: 1. Dem Mieter stehen die Erträge aus einer Mietsicherheit zu; das gilt auch für Kursgewinne bei Aktien.2. Die Vereinbarung eines Wahlrechts für den Vermieter, bei Beendigung des Mietverhältnisses nur den Nominalbetrag zurückzuzahlen, ist auch in Altverträgen unzulässig.3. Die Verjährung des Anspruchs des Mieters auf sofortige Rückzahlung einer überhöhten Kaution betrifft nicht den Anspruch auf Abrechnung und Herausgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses; die Verjährungsfrist hierfür beginnt erst mit der Fälligkeit der Abrechnungspflicht des Vermieters.(Leitsätze der Redaktion)AG Köln19.07.2022
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66 S 47/22 - Berliner Mietspiegel 2021 als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen VergleichsmieteDer Fall: .... Das Gericht müsse daher die vom Kläger...LG Berlin20.07.2022
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12 U 155/21 - Fristlose Kündigung wegen Ankündigung der LeistungsverweigerungTeaser: ...die Gerichte wie hier in einem Fall, in...KG21.07.2022
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48 C 331/21 - Keine Vorenthaltung bei mündlichem Angebot der SchlüsselrückgabeUrteil: ...Gerichts fest“....AG Hamburg29.07.2022