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Urteil Keine Vorenthaltung bei mündlichem Angebot der Schlüsselrückgabe
Schlagworte
Keine Vorenthaltung bei mündlichem Angebot der Schlüsselrückgabe
Leitsätze
1. Die Rückgabepflicht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses ist eine Holschuld, bei der ein mündliches Angebot an den Vermieter zur Schlüsselübergabe reicht.
2. Nimmt der Vermieter das Angebot nicht an, gerät er in Annahmeverzug und kann keine Entschädigung wegen verspäteter Rückgabe verlangen.
(Leitsätze der Redaktion)
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