Urteil Berechnung der Schadenshöhe bei Beschädigung des Laminatfußbodens durch Wassereintritt
Schlagworte
Berechnung der Schadenshöhe bei Beschädigung des Laminatfußbodens durch Wassereintritt
Leitsätze
Auch wenn der gesamte Laminatfußboden aufgenommen werden muss, weil die Trittschalldämmung in vollem Umfang beschädigt ist, können unbeschädigte Bohlen wiederverwendet werden.
Der Geschädigte kann nicht darauf verwiesen werden, gebrauchte Laminatbohlen zu erwerben.
Kosten für die Auslagerung der Möbel, um den Ersatz des Laminatfußbodens zu ermöglichen, sind nicht zu ersetzen, wenn der Fußboden tatsächlich nicht ersetzt wurde.
Zeitaufwand zur Regulierung des Schadens ist nicht zu vergüten.
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