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Urteil Sonderkündigungsrecht bei pandemiebedingtem Nichterreichen eines ver-traglich festgelegten Umsatzes


Schlagworte

Sonderkündigungsrecht bei pandemiebedingtem Nichterreichen eines ver-traglich festgelegten Umsatzes

Leitsätze

1. Räumt der Vermieter dem Mieter in einem gewerblichen Mietvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Nichterreichen eines bestimmten Umsatzes in einem bestimmten Mietjahr ein, ohne dass insoweit Einschränkungen hinsichtlich des Grundes des Nichterreichens des Umsatzes verabredet sind, berechtigt dies den Mieter auch dann zur Kündigung, wenn er den Umsatz lediglich pandemiebedingt verfehlt, in den Vorjahren hingegen erzielt hat (siehe schon LG Münster, Urteil vom 1. April 2022 - 10 O 2/22, ZMR 2022, 551).

2. Dem Vermieter steht dann hinsichtlich des Kündigungsrechts auch kein Recht auf Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage zu, da er das Risiko einer pandemiebedingten Schließung des Mietlokals übernommen hat.

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