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Urteil Fristlose Kündigung wegen Ankündigung der Leistungsverweigerung


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen Ankündigung der Leistungsverweigerung

Leitsatz

Erklärt der Mieter unmissverständlich, künftig keine Mietzahlungen leisten zu können, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne abwarten zu müssen, ob die Mietzahlungen tatsächlich nicht erfolgen werden.

(Leitsatz der Redaktion)

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