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Urteil Fristlose Kündigung wegen Ankündigung der Leistungsverweigerung
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Ankündigung der Leistungsverweigerung
Leitsatz
Erklärt der Mieter unmissverständlich, künftig keine Mietzahlungen leisten zu können, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne abwarten zu müssen, ob die Mietzahlungen tatsächlich nicht erfolgen werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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