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  1. X ZR 150/99 - Verschulden, - bei Vertragsschluß bei Vergabe öffentlicher Aufträge; Ausschreibungsverfahren, Aufhebung des -s nur aus schwerwiegendem Grund
    Leitsatz: Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, daß der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt; eine Verletzung dieses Vertrauens kann zu einer Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß führen. An den schwerwiegenden Grund, der eine Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens ermöglicht, sind strenge Maßstäbe anzulegen. Er ist ohne weiteres nicht schon deshalb gegeben, weil der Ausschreibende bei der Einleitung oder der Durchführung des Verfahrens fehlerhaft gehandelt hat.
    BGH
    12.06.2001
  2. VIII ARZ 2/00 - Sozialklauselgesetz; Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen; Altfälle
    Leitsatz: Satz 2 Nr. 1 des am 1. Mai 1993 in Kraft getretenen Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993, BGBl. I S. 466, 487) in Verbindung mit der Verordnung über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 18. Mai 1993 (HambGVBl. 1993 S. 98) ist auf Fälle anwendbar, bei denen an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum erstmals zwischen dem 1. August 1990 und dem 1. Mai 1993 veräußert worden ist.
    BGH
    15.11.2000
  3. IX ZR 279/99 - Vollbetreuung im Bauträgermodell als unerlaubte Rechtsberatung
    Leitsatz: Wer ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Genehmigung nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG. Verfügt er darüber nicht, ist ein solcher Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig. Einem Notar, der im Jahre 1993 einen derartigen Vertrag beurkundete, kann die Unkenntnis des Erfordernisses der Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht als schuldhaft vorgeworfen werden.
    BGH
    28.09.2000
  4. IX ZR 121/99 - Maklerprovision, sittenwidrig überhöhte -; Anwaltshonorar, sittenwidriges -
    Leitsatz: a) Bringt ein Rechtsanwalt seinen Mandanten in Kontakt zu einem Makler und veranlaßt er diesen, für die Vermittlung eines Geschäfts eine sittenwidrig überhöhte Provision zu nehmen und davon einen wesentlichen Teil an den Anwalt abzuführen, kann ein Anspruch des Mandanten gegen den Rechtsanwalt aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründet sein, wenn dieser ihn nicht rechtzeitig auf die Provisionsbeteiligung hingewiesen hat. b) Ein Schaden des Mandanten infolge einer überhöhten Maklerprovision ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil er trotz des unangemessenen Maklerhonorars einen höheren Kaufpreis erlangt hat, als er ihn ohne die Einschaltung dieses Maklers erzielt hätte. Vielmehr kommt es allein darauf an, wie der Mandant wirtschaftlich stünde, wenn der Makler korrekt gehandelt hätte. BGB §§ 138 Bb Abs. 1, 195, 196 Abs. 1 Nr. 15 und 16, 812 Abs. 1; BRAGO § 3 c) Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vereinbarung eines anwaltlichen Pauschalhonorars wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. d) Der Anspruch des Mandanten auf Rückgewähr des zur Erfüllung einer sittenwidrigen Gebührenvereinbarung gezahlten Anwaltshonorars verjährt nicht in der kurzen Frist des § 196 BGB, sondern erst nach 30 Jahren. BGB §§ 667, 675 e) Erteilt der Anwalt dem Mandanten den Rat, ein ihm gehörendes Grundstück nicht an den zunächst vorgesehenen Erwerber zu veräußern, und vermittelt er in engem Zusammenhang damit den Kontakt zu einem Makler, der einen neuen Käufer suchen soll, hat der Anwalt eine ihm vom Makler ohne Kenntnis des Auftraggebers gewährte Provision an diesen herauszugeben.
    BGH
    30.05.2000
  5. III ZR 313/98 - Fernmeldekabel, Kabeltragwanne für - und Straßenbaulast; Straßenbaulast, - für In- standsetzung einer Kabeltragwanne
    Leitsatz: Errichtet und betreibt der Inhaber der Straßenbaulast in oder auf der Straße - hier: unter einer Brücke - eine zur Aufnahme von Versorgungsleitungen geeig nete und bestimmte Kabeltragwanne, in der vereinbarungsgemäß (auch) die Deutsche Bundespost bzw. ihre Nachfolgeunternehmen Fernmeldekabel ver legt haben, so ist diese Wanne weder Teil der Fernmeldelinie i. S. d. § 1 TWG noch Teil des Verkehrsweges i. S. d. § 1 TWG, § 1 Abs. 4 FStrG. Die Frage, ob und in welchem Umfang sich die Post an den Kosten zu beteiligten hat, die der Träger der Straßenbaulast für eine Instandsetzung und Verbesserung der Ka beltragwanne aufgewendet hat, beantwortet sich daher nicht nach den §§ 2 ff. TWG, sondern allein nach den über die Mitbenutzung der Wanne getroffenen Abreden.
    BGH
    03.02.2000
  6. IX ZR 117/99 - Geschäftsbesorgungsvertrag, - mit Sozietät aus unterschiedlichen Berufsangehörigen
    Leitsatz: Ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der auf eine Rechtsbesorgung und eine sich daraus ergebende treuhänderische Geldverwaltung gerichtet ist, kommt im Zweifel nicht mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer aus unterschied lichen Berufsangehörigen bestehenden Sozietät zustande.
    BGH
    16.12.1999
  7. V ZR 141/98 - Gesellschafterwechsel, Streitgenossenschaft bei -
    Leitsatz: Der Verlust der Gesellschaftereigenschaft hat bei einer Gesellschaft bürger lichen Rechts keinen Einfluß auf das Fortbestehen der an dieses Rechtsver hältnis anknüpfenden materiell-rechtlich notwendigen Streitgenossenschaft. Im Streit zwischen mehreren Forderungsprätendenten um die Freigabe eines hinterlegten Betrags ist allein die Berechtigung im Außenverhältnis zum Schuldner entscheidend.
    BGH
    15.10.1999
  8. III ZR 159/97 - Bergschadensersatz; Verjährung; Unterbrechung der Verjährung
    Leitsatz: Nach dem Recht der ehemaligen DDR zu beurteilende Ersatzansprüche wegen Bergschäden verjähren gemäß § 25 BergG regelmäßig in zwei Jahren. Die Unterbrechung der Verjährung bestimmt sich ab dem 3. Oktober 1990 nach den Vorschriften des BGB (§§ 208 ff.).
    BGH
    08.07.1999
  9. X ZR 101/97 - Teilurteil, Unzulässigkeit eines -s bei negativer Feststellungswiderklage, Zulässigkeit eines -s; VOL/A, handgemachte Vergabekriterien nach § 25 Abs. 3 -; Aufteilung eines Auftrags nach § 5 -; Vergaberecht, öffentliches -; Ausschreibung, öffentliche -; Vergabeentscheidung, Kriterien bei einer -
    Leitsatz: Die Entscheidung nach § 25 Abs. 3 VOL/A kann ebenso wie die nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten be kannt gemacht worden sind (im Anschluß an Sen. Urt. v. 8.9.1998 X ZR 109/96, NJW 1998, 3644). a) Die Vorschrift des § 5 VOL/A gestattet die Aufteilung eines Auftrags in mehrere Lose nur, wenn dies zweckmäßig ist, um so eine Bewerbung um den Auftrag auch durch kleine oder mittlere Unternehmen zu ermöglichen. b) Auch nach der Aufteilung in Teillose sind die Aufträge an die Bieter mit dem günstigsten und damit annehmbarsten Angebot zu vergeben.
    BGH
    17.02.1999
  10. VI ZR 63/96 - Schadensersatzanspruch; Verjährungshemmung; Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung
    Leitsatz: a) Für die Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs nach § 477 Abs. 1 Ziffer 4 ZGB der DDR ist die Unkenntnis des Gläubigers von der Art der schädigenden Handlung und der Person des Schuldners auch dann nicht von Bedeutung, wenn diese Unkenntnis durch das politische System der DDR bedingt war, weil der Gläubiger während des Bestehens der SED-Herrschaft keinen Zugang zu geheim gehaltenen staatlichen Unterlagen hatte. b) Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung im Sinne des § 477 Abs. 1 Ziffer 4 ZGB lag dann nicht vor, wenn sich Gläubiger und Schuldner während des Laufs der Verjährungsfrist in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten und daher für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs - der in der DDR aus politischen Gründen nicht hätte durchgesetzt werden können - der Rechtsweg zu den der rechtsstaatlichen Ordnung verpflichteten Gerichten offenstand. c) Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Rechtsschutz nach § 472 Abs. 2 ZGB trotz eingetretener Verjährung (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 126, 87).
    BGH
    25.03.1997