« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (7541 - 7550 von 7807)
Sortierung:
-
VIII ZR 38/20 - DDR-AltmietvertragTeaser: ...Wiedervereinigung beschäftigen sich die Gerichte mit...BGH22.02.2022
-
V ZB 59/21 - Unrichtige Rechtsbelehrung über das BerufungsgerichtUrteil: ...Gericht verwiesen werden, vielmehr ist die...BGH24.02.2022
-
2-13 T 85/21 - Kompetenzüberschreitung durch einen Eigentümer in der verwalterlosen Ge-meinschaft, Einberufung der EigentümerversammlungLeitsatz: 1. Streitigkeiten über die Durchführung oder Unterlassung einer Eigentümerversammlung können nach der WEG-Reform nicht mehr zwischen den Eigentümern, dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat geführt werden. 2. Allerdings kann die Gemeinschaft - vertreten durch den nach § 9b WEG bestimmten Vertreter - insoweit bestehende Ansprüche wegen eines unrechtmäßigen Verwaltungshandelns gegen Eigentümer, Verwalter oder ggf. den Beiratsvorsitzenden durchsetzen.LG Frankfurt/Main24.02.2022
-
48 C 242/20 - Zurückbehaltungsrecht über Jahre hinwegLeitsatz: 1. Eine bräunlich-dunkle Verfärbung an der Decke, verbunden mit einem muffigen Geruch berechtigt den Mieter zur Minderung (hier: 5 % von der Gesamtmiete).2. Ein Zurückbehaltungsrecht entfällt jedenfalls dann rückwirkend, wenn seit der Mängelanzeige fünf Jahre verstrichen sind, ohne dass der Vermieter die Instandsetzung veranlasst hätte.(Leitsätze der Redaktion)AG Hamburg24.02.2022
-
V ZR 65/21 - Verwalterabberufung nach der WEG-ReformDer Fall: ...Gerichts zu stellende Entscheidung dahin zu...BGH25.02.2022
-
V ZR 143/21 - Bejahung der Zuständigkeit durch das erstinstanzliche GerichtLeitsatz: ...durch das erstinstanzliche Gericht wird...BGH25.02.2022
-
83 O 27/22 - Widerspruch gegen Fortsetzung des MietverhältnissesLeitsatz: Besteht ein empfangsbedürftiges Schreiben aus zwei Seiten, besteht keine Vermutung dafür, dass der Empfänger auf dem Postweg neben der Seite 1 auch eine zweite Seite erhalten hat.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin01.03.2022
-
XII ZR 36/21 - Raummieten für pandemiebedingt geplante HochzeitsfeierLeitsatz: a) Kann eine Hochzeitsfeier aufgrund der zu diesem Zeitpunkt zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie geltenden Maßnahmen nicht wie geplant durchgeführt werden, wird dem Vermieter der hierfür gemieteten Räumlichkeiten die von ihm geschuldete Leistung nicht unmöglich (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. Januar 2022 - XII ZR 8/21 - NZM 2022, 99, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). b) Der Umstand, dass die Durchführung einer Hochzeitsfeier mit der geplanten Bewirtung von 70 Personen aufgrund verschiedener Regelungen in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Schutzverordnung nicht zulässig war, führt nicht zu einem Mangel des Mietgegenstands im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB. c) Für einen Mieter, der Räume zur Durchführung einer Veranstaltung gemietet hat, kommt grundsätzlich ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn die Veranstaltung aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nicht in der geplanten Form stattfinden kann (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. Januar 2022 - XII ZR 8/21 - NZM 2022, 99, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). d) Bei der Prüfung, ob dem Mieter ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag unzumutbar und wie dem gegebenenfalls zu begegnen ist, verbietet sich eine pauschale Betrachtungsweise. Maßgeblich sind vielmehr sämtliche Umstände des Einzelfalls.BGH02.03.2022
-
11 U 84/21 - Nutzungsentschädigung für beschlagnahmte FlüchtlingsunterkunftLeitsatz: Zur Bemessung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit der Instandsetzung von Wohnungen, die für die Erstunterkunft von Flüchtlingen beschlagnahmt worden waren, und zu der Frage, ob die in den Beschlagnahmeanordnungen festgesetzte Entschädigung für die Nutzung der Wohnungen als Flüchtlingsunterkunft auch die sich an die Nutzung anschließende Zeit der Instandsetzung erfasst.OLG Hamm02.03.2022
-
2-09 S 45/21 - Jahresabrechnungsbeschluss, Bemessung des StreitwertsUrteil: .... Dies würde zu äußerst niedrigen Gerichts...LG Frankfurt/Main08.03.2022