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Urteil Kompetenzüberschreitung durch einen Eigentümer in der verwalterlosen Ge-meinschaft, Einberufung der Eigentümerversammlung
Schlagworte
Kompetenzüberschreitung durch einen Eigentümer in der verwalterlosen Ge-meinschaft, Einberufung der Eigentümerversammlung
Leitsätze
1. Streitigkeiten über die Durchführung oder Unterlassung einer Eigentümerversammlung können nach der WEG-Reform nicht mehr zwischen den Eigentümern, dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat geführt werden.
2. Allerdings kann die Gemeinschaft - vertreten durch den nach § 9b WEG bestimmten Vertreter - insoweit bestehende Ansprüche wegen eines unrechtmäßigen Verwaltungshandelns gegen Eigentümer, Verwalter oder ggf. den Beiratsvorsitzenden durchsetzen.
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