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Urteil Widerspruch gegen Fortsetzung des Mietverhältnisses
Schlagworte
Widerspruch gegen Fortsetzung des Mietverhältnisses
Leitsatz
Besteht ein empfangsbedürftiges Schreiben aus zwei Seiten, besteht keine Vermutung dafür, dass der Empfänger auf dem Postweg neben der Seite 1 auch eine zweite Seite erhalten hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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