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Urteil Unrichtige Rechtsbelehrung über das Berufungsgericht


Schlagworte

Unrichtige Rechtsbelehrung über das Berufungsgericht

Leitsatz

Legt der Rechtsanwalt die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht bei dem zuständigen Berufungsgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht ein, unterliegt er in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum. Das gilt auch für einen Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist. Die Fristversäumung kann durch erneute Berufungseinlegung bei dem zuständigen Berufungsgericht verbunden mit einem Wiedereinsetzungsantrag behoben werden.

(Leitsatz der Redaktion)

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