Urteil Unrichtige Rechtsbelehrung über das Berufungsgericht
Schlagworte
Unrichtige Rechtsbelehrung über das Berufungsgericht
Leitsatz
Legt der Rechtsanwalt die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht bei dem zuständigen Berufungsgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht ein, unterliegt er in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum. Das gilt auch für einen Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist. Die Fristversäumung kann durch erneute Berufungseinlegung bei dem zuständigen Berufungsgericht verbunden mit einem Wiedereinsetzungsantrag behoben werden.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?