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Suchergebnis Urteilssuche (7501 - 7510 von 7807)

  1. 66 S 196/21 - Kein Anspruch auf Marktmiete als Nutzungsentschädigung bei verspäteter Räumung nach vorangegangener Erledigungserklärung
    Leitsatz: 1. Ein Mieter ist berechtigt, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung mit allen seriösen Mitteln zu verteidigen und schuldet deshalb keinen Schadensersatz für verspätete Räumung.2. Das gilt grundsätzlich auch für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    24.11.2021
  2. 23 C 3805/21 - Verschmutzung des Nachbargrundstücks
    Urteil: ...Das Gericht hat die Klage...
    AG Nürnberg
    03.12.2021
  3. VG 1 K 190.20 - Rückschnitt eines Straßenbaumes, um den zweiten Rettungsweg durch Ret-tungsgeräte der Feuerwehr zu gewährleisten
    Leitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer kann nicht verlangen, dass ein Straßenbaum beschnitten wird, damit der zweite Rettungsweg für die Wohnungen in seinem Haus erhalten bleibt. 2. Wenn der Straßenbaum so gewachsen ist, dass er der Feuerwehr ein Anleitern unmöglich macht, muss der Eigentümer einen zweiten Rettungsweg herstellen.(Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    06.12.2021
  4. 17 C 125/21 - Unterlassungsanspruch gegen Vermieter wegen verbotener Eigenmacht
    Leitsatz: Wenn bei einem Dachausbau Regenwasser in die darunter liegende Wohnung des Mieters dringt, ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Vermieter der Wohnung und Eigentümer des Hauses gerechtfertigt.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    08.12.2021
  5. 67 T 97/21 - Mangel im Beschwerdeverfahren
    Leitsatz: ...Hilft das erstinstanzliche Gericht...
    LG Berlin
    09.12.2021
  6. V ZB 12/21 - Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht
    Leitsatz: ...nicht darauf vertrauen, dass das Gericht...
    BGH
    09.12.2021
  7. VG 6 K 495.19 - Zweckentfremdungsverbot, Gemischte Nutzung von drei 1-Zimmerwohnungen in einem Mehrfamilienhaus
    Urteil: ...Das Gericht hat die Klage...
    VG Berlin
    10.12.2021
  8. OVG 6 A 8.20 - Schallschutz für denkmalgeschütztes, im für den Flughafen Berlin-Brandenburg festgesetzten Tag- und Nachtschutzgebiet liegendes Gebäude
    Leitsatz: 1. Denkmalschutzrechtliche Vorgaben sind bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms für den Flughafen BER bereits auf der Ebene der Planung der konkreten Schallschutzmaßnahmen und nicht erst auf der Vollzugsebene zu berücksichtigen. 2. Die Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Anforderungen bei der Umsetzung und Dimensionierung der Schallschutzmaßnahmen setzt voraus, dass die Anforderungen des Denkmalschutzes zum einen ermittelt werden und zum anderen dargestellt wird, auf welche Weise die in Frage kommenden Schallschutzmaßnahmen diesen Anforderungen Rechnung tragen.3. Nach der Lärmschutzauflage in Teil A II 5.1.2 Nr. 1 PFB BER muss die in betrieblich genutzten Räumen ausgeübte gewerbliche Tätigkeit, anders als bei Wohnräumen, bei denen der Plangeber insoweit keine Einschränkung vorgesehen hat, überwiegend geistiger Art sein. 4. Schützenswert sind betrieblich genutzte Räume zudem nur, wenn sie „nicht nur vorübergehend“, sondern regelmäßig genutzt werden. Dies ist im Sinne einer nicht nur gelegentlichen, sondern wiederholten und kontinuierlichen Nutzung zu verstehen, die im Wesentlichen einer Nutzung von Büro- oder Praxisräumen vergleichbar sein muss. Die betriebliche Nutzung überwiegend geistiger Art muss demnach einen für die Raumnutzung prägenden Charakter haben.5. Grundsätzlich nicht schutzwürdig nach dem Lärmschutzkonzept für den Flughafen BER ist danach die Vermietung von Tagungs- und Seminarräumen mit einer Auslastung von wenigen Tagen pro Monat oder in einer Größenordnung von mehreren Hundert Personen. Baulicher Schallschutz kann danach grundsätzlich auch nicht für Einzelhandelsläden, betriebliche Pausenräume oder für den Betrieb gastronomischer Einrichtungen beansprucht werden.6. Vorgerichtliche Anwaltskosten können in Verfahren, in denen über die Anspruchsberechtigung für baulichen Schallschutz nach dem PFB BER gestritten wird, nicht auf §§ 284 ff. BGB gestützt und als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
    OVG Berlin-Brandenburg
    13.12.2021
  9. XIII ZR 1/21 - Sanktion bei Meldepflichtverstoß
    Leitsatz: a) Nach § 100 Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b, Abs. 2 Satz 2 und 3 EEG 2017 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2018 gilt bei Verstößen gegen die Meldepflicht auch für vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommene Anlagen zur Solarstromerzeugung die abgemilderte Sanktion des § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017. b) Die rückwirkende Anwendung des § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017 bei Verstößen des Betreibers einer vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage gegen Meldepflichten ist mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot vereinbar.
    BGH
    14.12.2021
  10. 63 S 133/20 - Erschwerte Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Enthält der Mietvertrag eine Regelung dahingehend, dass nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden dürfe, müssen an eine Eigenbedarfskündigung besondere zusätzliche Anforderungen gestellt werden.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    17.12.2021